Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe eine formale Frage, die hoffentlich (mehr oder minder) eindeutig beantwortbar ist. Mein Mann und ich veranlagen bereits seit der Heirat unsere Steuer zusammen, wir sind beide sozialversicherungspflichtig angestellt. Wenn ich nun ab Januar des kommenden Jahres Elterngeld beziehe (Auszahlung gestreckt über 24 Monate), wirkt sich dann der Elterngeldbezug dennoch infolge einer Progression negativ aus? Ich dachte - da das Elterngeld (insbesondere bei halbierter monatlicher Zahlung) deutlich unter meinem vorherigen Einkommen liegt - dass das gesamte zu versteuernde Einkommen doch dann geringer sei als vor Geburt des Kindes?!? Oder verstehe ich etwas falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank für Ihre Mühen!
von majalina am 01.10.2014, 13:22