guten tag frau bader ich würde gern wissen, ob das ausscheiden einer schwangeren aus dem leistungsbezug (grundsicherung nach dem 4.kapitel sgb XII) gleichzeitig dazu führt, dass auch die pauschalen für die babyerstausstattung, welche erst 8 wochen vor dem errrechneten entbindungstermin gezahlt werden sollen, entfallen. dass der lebensunterhalt durch anderweitiges einkommen gedeckt werden kann, bedeutet doch nicht zeitgleich, dass auch die erstausstattung finanziell gestemmt werden kann,oder? danke.
von Snief am 19.04.2015, 08:58