Hallo Frau Bader, Ich habe im Mai 2014 über einen Bildungsgutschein meine lang ersehnte Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Laut der Gynokologin darf ich bis zum 26.05.2015 Arbeiten bzw Schule gehen. Meine Frage jetzt dazu ist: Was kann ich tun, damit mir das 1. Ausbildungsjahr anerkant wird und ich nach der Geburt und Mutterschutz im 2.Lehrjahr weiter machen kann? Und wie läuft es ab oder was kann ich tun, sodass ich keinen abruch der Ausbildung bekomme und so das Geld für den Bildungsgutschein nachzahlen muss. Mir is die Ausbildung wichtig, aber auch das Kind, da ich eigentlich nur eine Chance von 2% habe/hatte Schwanger zu werden. danke schonmal für Ihren Rat
von Zwergi87 am 14.11.2014, 06:27