Hallo ich fange am 1.10. Wieder an zu arbeiten. Die Eingewöhnung bei der Tagesmutter ist am 1.9. gestartet.
Unsere Tochter wird am 21.10. ein Jahr alt.
Man verweigert uns nun die Bezuschussen der Eingewöhnung bei der Tagesmutter weil unsere Tochter noch nicht ein Jahr alt ist.
Ist das rechtens??
von
Brinarot_0
am 10.09.2014, 14:00
Antwort auf:
Aufwendungsersatz für Tagespflege
Hallo,
ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2014
Antwort auf:
Aufwendungsersatz für Tagespflege
Leider ja , Einen Anspruch gibt es erst ab 1.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2014, 14:10
Antwort auf:
Aufwendungsersatz für Tagespflege
Hier werden in der Rregel 2 Wochen Eingewöhnung bezuschusst, aber 7 Wochen mit Sicherheit nicht. Sprich, wenn ihr am 1.10 mit der Eingwewöhnung angefangen hättet, hättet ihr wahrscheinlich schon für Oktober den Zuschuß bekommen, war zumindestens so damals bei uns. Wir haben auch 2-3 Wochen vorher angefangen, das ging OK. Hat euch da die Tagesmutter den nicht draufhingewiesen?
Der Gesetzgeber hat sich schon bei den 14 Monaten Elterngeld was gedacht, ebenso mit dem rechtsanspruch ab dem 1ten geburtstag. Das gibt ausreichend "Spielraum" wegen Eingewöhnung. Bei nur 12 Monaten, weil Papa nicht nimmt oder 2 Monate parallel zur Mutter, paßt das nicht, dann muß man entsprechebd überbrücken. Ist halt echt blöde.
Mitglied inaktiv - 10.09.2014, 16:39