Frage: Aufsichtspflicht

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Anliegen: Seit über 3 Jahren bin ich vom Vater meiner großen Tochter getrennt. Mittlerweile wieder verheiratet und habe zur Großen nun noch einen Kleinen Sohn von 4 Monaten. Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht bezüglich der neuen Partner? Mein Ex-Mann schickt seine neue LG mit meiner Tochter allein ins Kino etc. weil er selbst keine Lust hat. Sie lebt im Wechselmodell bei uns und Ihm, ist aber immer wieder enttäuscht weil er sich keine Zeit für sie nimmt. Sie kommt mit seiner neuen Partnerin ansich gut zurecht aber wünscht sich viel mehr Aufmerksamkeit von ihrem Vater. Aber was wäre zum Beispiel wenn ihr etwas passiert wenn sie mit seiner LG unterwegs ist? Und wie verhält es sich umgekehrt? Hätte mein neuer Mann Entscheidungsrechte? Im nächsten Jaht steht die Wahl der weiterführenden Schule an. Der Vater meiner Großen wohnt in der Stadt, wir im dazugehörigen Landkreis. Wie kann ich verfahren wenn wir uns nicht auf eine Schule einigen können? Sie hat von beiden Wohnorten aus einen recht weiten Weg, von daher war meine Idee die Entscheidung bei wem sie leben möchte noch vor dem 12. Geburtstag zu fällen. Gibt es dazu Möglichkeiten? Ich weiß das ihr Vater sich dazu quer stellen würde... Vielen Dank für ihre Zeit und Hilfe Carolin

von Carosbaby am 09.08.2016, 20:57



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Hallo, 1. Wenn keine Gefahr für das Kind besteht, kann man da nichts machen. Ich denke, Sie wollen darauf hinaus, dass das Kind mehr bei Ihnen lebt - das wird schwierig 2. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern einvernehmlich entscheiden, oder die Gerichte Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2016



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Bei wem ist das Kind denn gemeldet ? Wer das Kind in seiner Zeit betreut entscheidet er. Macht Dein Mann nie was mit ihr alleine oder ist mal mit ihr alleine?

von Sternenschnuppe am 09.08.2016, 21:01



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Wie der vater mit seiner Tochter gestaltet (oder auch nicht) entscheidet ER. Ggf. kann man ein Gespräch beim Jugendamt erbeten um da mal drüber zu reden. ggf. sogar MIT Kind. Zur Schulwahl: Das müssen die Eltern bei GSR gemeinsam entscheiden. Wobei man auch mehr oder weniger Fakten schaffen kann. Hast das Kind denn (schon9 einen Wunsch wo sie hingehen will? Daran würde ich mich bestmöglich orientieren LG D

von desireekk am 09.08.2016, 23:25



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