Hallo Frau Bader, ich habe folgende Anliegen: Seit über 3 Jahren bin ich vom Vater meiner großen Tochter getrennt. Mittlerweile wieder verheiratet und habe zur Großen nun noch einen Kleinen Sohn von 4 Monaten. Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht bezüglich der neuen Partner? Mein Ex-Mann schickt seine neue LG mit meiner Tochter allein ins Kino etc. weil er selbst keine Lust hat. Sie lebt im Wechselmodell bei uns und Ihm, ist aber immer wieder enttäuscht weil er sich keine Zeit für sie nimmt. Sie kommt mit seiner neuen Partnerin ansich gut zurecht aber wünscht sich viel mehr Aufmerksamkeit von ihrem Vater. Aber was wäre zum Beispiel wenn ihr etwas passiert wenn sie mit seiner LG unterwegs ist? Und wie verhält es sich umgekehrt? Hätte mein neuer Mann Entscheidungsrechte? Im nächsten Jaht steht die Wahl der weiterführenden Schule an. Der Vater meiner Großen wohnt in der Stadt, wir im dazugehörigen Landkreis. Wie kann ich verfahren wenn wir uns nicht auf eine Schule einigen können? Sie hat von beiden Wohnorten aus einen recht weiten Weg, von daher war meine Idee die Entscheidung bei wem sie leben möchte noch vor dem 12. Geburtstag zu fällen. Gibt es dazu Möglichkeiten? Ich weiß das ihr Vater sich dazu quer stellen würde... Vielen Dank für ihre Zeit und Hilfe Carolin
von Carosbaby am 09.08.2016, 20:57