Hallo.
Ich hoffe, sie könne mir helfen. Die Arzthelferin aus der Kinderarztpraxis sollte einen Arztbrief zu einem Kinderpsychologen faxen. Nun sagte sie, dass sie das nicht weitergeben darf, weil dort ein Vermerk ist, der das verbietet.
Ich habe bei mir noch einen vorläufigen Arztbrief liegen, darf ich diesen denn einfach dort hinfahren bzw. weitergeben oder mach ich mich damit auch strafbar? Es geht ja um meine eigene 6-Jährige Tochter.
Danke und viele Grüße
Nicole
von
Pavocolle
am 28.06.2016, 10:23
Antwort auf:
Arztbrief weitergeben
Hallo,
es sind Ihre Daten und Ihr Kind.
Wer will Ihnen das verbieten?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2016
Antwort auf:
Arztbrief weitergeben
Du kannst die Schweigepflicht schriftlich aufheben. Allerdings würde ICH den Arztbrief selber weiterleiten und persönlich abholen, weil ich den vorher lesen und kopieren würde.
von
Pamo
am 28.06.2016, 10:48
Antwort auf:
Arztbrief weitergeben
Danke für die schnelle Antwort. Nicht mal ich bekomme ihn ausgehändigt so wie ich das verstanden habe. Ich müsste erst ins Krankenhaus fahren und mit der Ärztin reden, die meine Tochter behandelte um dann von ihr persönlich den Brief zu kommen. Sie ist leider nicht im Haus.
Brauche den Termin aber dringend. Im vorläufigen Arztbrief (der gerade neben mir liegt)bekommt man das ja schon mit, dass es eilig ist. Ich denke, dass der sogar erst mal ausreicht.
Aber kann ich den auch einfach versenden oder bekomme ich da sogar Ärger? Irgendwie geht das alles so langsam.
LG Nicole
von
Pavocolle
am 28.06.2016, 11:01
Antwort auf:
Arztbrief weitergeben
Dann leite den Arztbrief jetzt weiter. DU und niemand anderes bestimmt, wer schweigen muss und wer davon entbunden wird.
von
Pamo
am 29.06.2016, 12:05