Frage: Arztbrief weitergeben

Hallo. Ich hoffe, sie könne mir helfen. Die Arzthelferin aus der Kinderarztpraxis sollte einen Arztbrief zu einem Kinderpsychologen faxen. Nun sagte sie, dass sie das nicht weitergeben darf, weil dort ein Vermerk ist, der das verbietet. Ich habe bei mir noch einen vorläufigen Arztbrief liegen, darf ich diesen denn einfach dort hinfahren bzw. weitergeben oder mach ich mich damit auch strafbar? Es geht ja um meine eigene 6-Jährige Tochter. Danke und viele Grüße Nicole

von Pavocolle am 28.06.2016, 10:23



Antwort auf: Arztbrief weitergeben

Hallo, es sind Ihre Daten und Ihr Kind. Wer will Ihnen das verbieten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2016



Antwort auf: Arztbrief weitergeben

Du kannst die Schweigepflicht schriftlich aufheben. Allerdings würde ICH den Arztbrief selber weiterleiten und persönlich abholen, weil ich den vorher lesen und kopieren würde.

von Pamo am 28.06.2016, 10:48



Antwort auf: Arztbrief weitergeben

Danke für die schnelle Antwort. Nicht mal ich bekomme ihn ausgehändigt so wie ich das verstanden habe. Ich müsste erst ins Krankenhaus fahren und mit der Ärztin reden, die meine Tochter behandelte um dann von ihr persönlich den Brief zu kommen. Sie ist leider nicht im Haus. Brauche den Termin aber dringend. Im vorläufigen Arztbrief (der gerade neben mir liegt)bekommt man das ja schon mit, dass es eilig ist. Ich denke, dass der sogar erst mal ausreicht. Aber kann ich den auch einfach versenden oder bekomme ich da sogar Ärger? Irgendwie geht das alles so langsam. LG Nicole

von Pavocolle am 28.06.2016, 11:01



Antwort auf: Arztbrief weitergeben

Dann leite den Arztbrief jetzt weiter. DU und niemand anderes bestimmt, wer schweigen muss und wer davon entbunden wird.

von Pamo am 29.06.2016, 12:05