Hallo Frau Bader,
und zwar hatte ich ein befristetes 24monatiges Arbeitsverhältnis. Jetzt steht in meinem Arbeitszeugnis, wann ich in Elternzeit war. Von den 24 Monaten habe ich 15 Monate gearbeitet. Also ca. 62%. Hat der Arbeitgeber das Recht, die Elternzeit im Zeugnis zu erwähnen? Ich habe ja über die Hälfte der Zeit gearbeitet. Habe ich das Recht, zu verlangen, dass die Elternzeit aus dem Zeugnis gestrichen wird?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
Mascha
von
maschak
am 25.01.2015, 09:21
Antwort auf:
Arbeitszeugnis Elternzeit
Hallo,
In einem Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass eine Elternzeit von mehr als einem Jahr im Zeugnis erwähnt werden kann: LAG Köln, Urteil vom 04.05.2012, 4 Sa 114/12.
Bitte Sie den Ag um ein Zeugnis ohne Hinweis
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2015
Antwort auf:
Arbeitszeugnis Elternzeit
Frau Bader hat sich dazu schonmal geäußert
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erwaehnung-Elternzeit-in-Arbeitszeugnis-zulaessig_117710.htm
von
-chOcO-
am 25.01.2015, 14:00