Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist jetzt fast 2 Jahre, ich war das erste Jahr komplett zu Hause.
Im zweiten Jahr habe ich in der Elternzeit 9 St bei meinemn Arbeitgeber für 1 Jahr befristet gearbeitet. Ich hätte die Möglichkeit gehabt nach der Elternzeit wieder in Vollzeit zu arbeiten. Dies möchte ich nicht da ich so lange abends keine Kita Betreuung habe. Deshalb bin ich auf der suche nach einer Teilzeitstelle. Muss ich mich trotz Elternzeit Arbeitssuchend melden? Mein 9 St. Vertrag endet 31.07.17
Vielen Dank
Sandra Schrödel
von
Leoseder84
am 30.05.2017, 21:38
Antwort auf:
Arbeitssuchend melden?
Hallo,
zunächst einmal würde ich, darauf haben Sie einen Anspruch, die Elternzeit auf drei Jahre verlängern.
Und dann würde ich mir, mit Zustimmung des Arbeitgebers, während dieser längeren Elternzeit eine Teilzeittätigkeit einem anderen Arbeitgeber suchen.
Unter abhängig davon besteht die Frage, ob nicht ein Anspruch auf Teilzeit besteht.
Wenn ihr Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen (hierfür spricht die Tatsache dass er Sie ja schon Teilzeit beschäftigt hat) haben Sie auch ein Anspruch auf Teilzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Arbeitssuchend melden?
Mein Tipp wäre eher die EZ zu verlängern, sich was neues zu suchen und dann erst zu kündigen. Schon alleine wegen der Krankenversicherung. Ohne AG nämlich keine EZ. davon ab kann es sogar sein das du Anspruch auf anteilig ALG1 - auch innerhalb der EZ - hast wenn du innerhalb dieser eine TZ-Stelle suchst weil dein eigentlicher AG dir keine anbieten kann und dein Kind betreut ist. Allerdings musst Du dich da schleunigst melden, das muss man nämlich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages.
Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 21:57
Antwort auf:
Arbeitssuchend melden?
Hallo Frau Bader,
Danke für Ihr Antwort sind nur ein kleiner Betrieb (apotheke) und Abend nur 10 Angestellte! Selbst wenn ich das eine Jahr Elternzeit verlängere kann ich danach nicht Vollzeit arbeiten! Kita Platz nur bis Mittag und ich musste bis 19 Uhr arbeiten!
Hab bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt! Da würde mir gesagt entweder Elternzeit verlängern ohne Geld oder Arbeitssuchende melden mit der Möglichkeit auf Arbeitslosengeld 1!
Was beides für mich eigentlich keine Option wäre! Möchte gerne wieder arbeiten! Nur für den Fall als ich nichts finde was wäre sinnvoll?
Mit freundlichen Grüßen
von
Leoseder84
am 02.06.2017, 16:39