Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frau wird nach ihrer Elternzeit von unserem 2 Kind ( insgesamt 4 Jahre Elternzeit direkt nacheinander ) einen Monat Arbeiten und danach von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Diese Kündigung wurde zwischen beiden vereinbart. Steht meiner Frau rechtlich gesehen Arbeitslosen Geld zu ? Wie wird es berechnet ? Wenn die letzten 12 Monate gerechnet werden, hätte meine Frau kein Einkommen , da Sie das Elterngeld in den ersten 12 Monaten bekommen hat. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele Grüße Rene

von Daddy4ever am 20.06.2016, 07:51



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo, ja, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Das wird fiktiv berechnet anhand ihrer Qualifikationen. Das Arbeitsamt kann verlangen dass sie gegen die Kündigung klagt. Dann gibt es eine Sperre wenn dieser Deal auffliegt. Daher vorher ! mit dem Amt klären weshalb es zu einer Kündigung kommen soll. Es gibt ganz wenige Ausnahmen in denen es keine Sperre gibt.

von Sternenschnuppe am 20.06.2016, 08:19



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

und kann jetzt nur noch Teilzeit arbeiten, dann bekäme sie auch nur anteilmässig ALG LG Peeka

von peekaboo am 20.06.2016, 09:06



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Schon einmal Danke für eure Abtworten, meine Frau hat vor beiden Kindern Vollzeit gearbeitet. Ihr AG kann sie auf gut Deutsch gesagt nicht mehr gebrauchen !!Da er nach insgesamt 4 Jahren Eltermzeit eine neue Mitarbeiterin eingearbeitet hat. Daher haben schon vorher über eine Kündigung vom AG aus gesprochen. Selbst wenn eine Sperre ansteht , würde nach dieser Zeit ( wie lange dauert so eine Sperre ) meiner Frau Arbeitslosen Geld zustehen oder ? VG und danke im Vorsus.

von Daddy4ever am 20.06.2016, 16:16



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Die Sperre würde drei Monate sein, so ist es üblich. Sie hat einen Anspruch auf ihren Job. Der Arbeitgeber kann am ersten Tag kündigen und kann sie dann bezahlt freistellen bis zum Ende der Kündigungsfrist. Dass er die Stelle vergibt und nicht befristet ist sein Risiko, darunter darf Deine Frau nicht leiden. Je nach Größe des Betriebes gäbe es auch ein Recht auf Teilzeit. Wie auch immer, sie geht am besten zum Arbeitsamt und bespricht das schon einmal. Die helfen dann weiter und mit Glück kommt es zu keiner Sperre.

von Sternenschnuppe am 20.06.2016, 17:20



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