Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2015. Mein ET ist der 21.04.2015, d.h. mein Mutterschutz beginnt am 09.03.2015 und geht bis Mitte Juni. Danach möchte ich einige Monate Elternzeit nehmen und mich dann arbeitssuchend melden (und natürlich auch arbeiten, sobald sich etwas findet). Ich habe gelesen, dass für die Berechnung des Arbeitslosengeldes auf Antrag die letzten zwei Jahre herangezogen werden. Was mir nun nicht klar ist, wie diese zwei Jahre berechnet werden - zählt der Mutterschutz noch zum ersten Jahr, oder schon zum zweiten? Müsste ich mich also spätestens zum 1.3.2016 arbeitssuchend melden, um das "höchstmögliche" Arbeitslosengeld zu bekommen, oder erst zum 1.7.2016? Ich hoffe ich habe es verständlich beschrieben - finde das alles sehr kompliziert. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort!
von ulliwulli am 18.02.2015, 21:12