Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

Hallo, Ich habe im Dezember 2013 und im Mai 2015 meine Kinder bekommen. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet. Da der Fahrtweg mit 1 Stunde pro Weg, mir mit zwei kleinen Kindern zu weit war, habe ich den Job zu Ende Januar gekündigt und im Februar einen neuen Job in der Nähe in Teilzeit begonnen. Das hat aber leider garnicht geklappt. Wir wurden zu zweit eingestellt, das Miteinander war von Tag 2 an aber nicht gegeben. (Das ging aber nicht von mir aus.) Das Unternehmen hat sich gegen mich entschieden (ich bin die Mutter mit zwei Kindern) und mir nun nahe gelegt, selbst zu kündigen. Sie haben mir sogar mit einem schlechten Zeugnis gedroht, wenn ich das Verhältnis nicht selbst kündigen würde. Und das obwohl ich mir arbeitsrechtlich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Ich soll mich bis Dienstag entscheiden. Nun frage ich mich, was ist die bessere Alternative für mich. Kündigen oder mich kündigen lassen? Ist es nicht so, dass ich Arbeitslosengeld nur bekomme, wenn ich gekündigt werde? Steht mir das denn überhaupt zu? Ich habe im Februar und März noch Elterngeld bezogen, das hat sich mit dem ersten Gehalt überschnitten. Lieben Dank schon mal für die Antwort!!!

von Snaily am 14.05.2016, 23:35



Antwort auf: Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

Hallo, Sie waren doch nur kurz da - und sind sicher noch in der Probezeit-da ist die Kündigung normal. Wenn Sie kündigen, droht aber Sperre, also muss der Ag kündigen (Das Zeugnis würde ich einfach mal abwarten). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2016



Antwort auf: Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

Ich denke du befindest dich noch in der Probezeit - ja? - und da ist eine Kündigung ganz normal. Es läuft nicht wie erwartet, und der AG hat das Recht, sich wieder von dir zu trennen, Schuldfrage soll dabei nicht erörtert werden. Er muss ja nicht mal Gründe angeben. Anstatt einer Kündigung kann man auch einen Auflösungvertrag machen, dann hat keiner der beiden Seiten gekündigt. Wenn du gekündigt wirst, hat das negative Auswirkungen auf dein Zeugnis, wenn du kündigst, hat das negative Auswirkkungen auf dein ALG. Wenn ihr den Vertrag aufhebt und du dir was neues suchst? Wie wäre das?

Mitglied inaktiv - 15.05.2016, 09:26



Antwort auf: Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

Das nennt man dann klassischerweise Erpressung. Und auf das Spiel würde ich mich nicht einlassen. Kündigst Du selbst ist dir die Sperre recht sicher beim ALG1, gleiches gilt bei Auflösungsvertrag. Kündigen sie dir und geben dir ein schlechtes Zeugnis würde ich einfach vor das Arbeitsgericht gehen. Oder im Vorfeld durchblicken lassen das du genau das vor hast. Natürlich würde ich das Zeugnis dann aber prüfen lassen wegen versteckter Bewertungen.

Mitglied inaktiv - 15.05.2016, 11:01



Antwort auf: Arbeitslosenengeld nach Kündigung?

Dann würde ich dem AG vorschlagen, dass du erst dann kündigst, wenn du eine neue Stelle gefunden hast, die deinen Vorstellungen entspricht. Und dass du bis dahin bei ihm weiter arbeitest. Dann brauchst du kein ALG und es ist allen Beteiligten geholfen. Denn schließlich macht es auch keinen Sinn, auf Dauer irgendwo zu arbeiten wo man nicht miteinander kann. Spätestens zum Ende der Probezeit muss er sich von dir trennen.

Mitglied inaktiv - 15.05.2016, 11:31



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