Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine kurze Frage.
Mein Arbeitsvertrag ist in der Elternzeit ausgelaufen. Im Juli wird mein Kind ein Jahr und mein Elterngeld läuft aus. Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet und was ist wenn ich keine Betreuung für mein Kind finde und ich nicht wieder arbeiten gehen kann. Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus für die Antwort
von
Else2412
am 21.04.2014, 21:39
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet
Hallo,
einen Anspruch haben Sie erst ab dem Tag, an dem das Kind fremdbetreut ist u Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Insgesamt bekommt man es 12 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Arbeitslos nach Elternzeit, wie wird das Arbeitslosengeld berechnet
Die Platzvergabe ist ja in den Einrichtungen schon gelaufen eigentlich um diese Zeit.
Seit wann sucht ihr einen Platz?
ALG1 gibt es nur wenn man Kinderbetreuung nachweisen kann.
H4 nur wenn der Vater des Kindes nachweisen kann, dass er nicht für Euch aufkommen kann. Auch Dir ist er zu Unterhalt verpflichtet.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2014, 08:22