Frage:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Liebe Frau Bader,
Ich muss etwas länger schreiben es tut.mir.leid.
ich bin bei meinem AG momentan in Elternzeit bis 03.10.2016. (Mein erstes kind 12.12.2010, 2. Kind 13.03.2013.) Ich bin quasi seit fast 5 jahren zuhause.
Ich bin seit September 1999 bei meinem AG angestellt. Ich habe dort meine ausbildung gemacht und wurde danach übernommen. Soweit ist auch alles ok.
nun meine frage. Ich bin von meinem ag nun ca.200km weg (habe geheiratet und bin weggezogen). Es ist eine sache der Unmöglichkeit das ich dort wieder anfangen kann nach der Elternzeit. Mein ag bietet keine abfindung an sie bieten mir ein job an, wissen aber das es nicht gehen würde.
Was würden sie an meiner Stelle tun? Soll ich beim ag kündigen? Oder soll ich bis nächstes Jahr noch warten?
Ich bin so planlos was das betrifft.
über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
von
meleknur12
am 30.03.2015, 21:30
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Hallo,
zum Ende der EZ kùndigen.
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2015
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Auf jeden Fall warten. Wer weiß ob ihr wieder näher zieht.
Oder das nächste Kind noch kommt.
Wenn ihr euch das leisten könnt, dann warte und kündige erst wenn Du das Neues gefunden hast.
von
Sternenschnuppe
am 30.03.2015, 22:11
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Liebe Sternschnuppe, danke für deine Antwort.
Ich weiss zu 99% das wir nicht "zurück ziehen" werden und ein drittes kind kommt nicht in frage. *grins* zwei reichen
voooolllkommen ;)
Rechtlich hätte ich keine Chance auf abfindung oder so?
Mir steht quasi nix zu? :(
von
meleknur12
am 31.03.2015, 10:15
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Warum soll Dein AG Dich abfinden (müssen), wenn Du kündigst?
von
Strudelteigteilchen
am 31.03.2015, 12:44
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Gegenfrage, warum sollte dich der AG dafür belohnen, das du selbst für den "Vertragsbruch" gesorgt hast?
Den das genau hast du mit dem Umzug getan. Du kannst/willst den Vertrag nicht einhalten. Damit das sie dir anbieten, das du nach der Elternzeit zurückkehren kannst, haben sie ihre Pflicht und Schuldigkeit getan - mehr müssen sie nicht machen. Alles andere ist jetzt Deine Sache. Wenn Du also nicht wieder dort arbeiten kannst/willst, musst du entsprechend fristgerecht dann zum Ende der Elternzeit (spätestens) kündigen.
Mitglied inaktiv - 31.03.2015, 15:36
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Ja, du hast schon recht danyshop. Ich wollte eigentlich nur in die runde fragen ob es besser wäre gleich arbeitslos dann zu melden oder einfach bis zum ende der elternzeit zu warten. Was würdet ihr an meiner stelle machen?
Arbeiten kann ich jetzt nicht da mein sohn erst 2geworden ist.
von
meleknur12
am 31.03.2015, 16:38
Antwort auf:
arbeitslos melden oder noch Elternzeit "geniessen"
Arbeiten kannst Du schon. Du hast ab 1 einen einklagbaren Anspruch auf Betreuung für ihn.
Wenn Du aber nicht arbeiten willst, und es finanziell passt bei Euch, dann verlängere, schadet ja nix.
Und kündige dann wenn Du was neues hast, oder eben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und ALG1 beantragen kannst.
Sperre wirst Du bekommen wenn es keinen triftigen Grund für den Umzug gab.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2015, 22:50