Arbeit auf Abruf bei Elterngeldbezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeit auf Abruf bei Elterngeldbezug

Guten Tag, ich hoffe, Sie können mir mit meinen Fragen weiterhelfen. Die Situation ist die folgende: derzeit bin ich in Vollzeit befristet beschäftigt - der Vertrag endet zum 15.07.2016. Am 18.06.2016 ist der voraussichtliche Entbindungstermin unseres ersten Kindes. Im ersten Jahr nach der Geburt unseres Kindes werde ich Elterngeld beziehen, dieses wird etwa 650€ betragen. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Nun hat mir mein Arbeitgeber angeboten, während des ersten Jahres nach der Geburt unseres Kindes eine Aufgabe mit geringem Stundeneinsatz zu übernehmen, welche ich auch im Homeoffice erledigen könnte. Dieses Angebot würde ich gerne annehmen, allerdings stellt sich die Frage, wie dies vertraglich gestaltet werden kann - insbesondere so, dass sich dadurch keine Probleme mit meinem Elterngeldbezug ergeben? Zudem stellen sich mir folgende Fragen: - Wenn der Vertrag als Arbeit auf Abruf vereinbart wird, ist es zulässig die Arbeitszeit auf "mindestens 1 Stunde pro Tag bzw. 5 Stunden pro Woche, allerdings maximal 29 Stunden pro Monat" festzulegen? - Welche Auswirkungen hat die Beschäftigung auf den Bezug des Elterngeldes - insbesondere auf die Krankenversicherung? Vielen Dank für Ihre Antwort, Beste Grüße, Martina Joli

von Martina Joli am 29.04.2016, 09:20



Antwort auf: Arbeit auf Abruf bei Elterngeldbezug

Hallo, 1. Jeder Verdienst wird angerechnet 2. Wenn es mehr als 450 € sind, ist es sozialversicherungspflichtig Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



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