Hallo Frau Bader, ich habe einige fragen bezüglich der Anträge die man stellt vor und nach der Geburt. Ist leider etwas lang geworden... Zu meiner Person: Ich habe vor der Geb. meines Sohnes, Geb am 10.01.2012, in einem 400€ Basis Verhältnis gearbeitet, Kranken versichert bin ich über meinen Mann, in einer gesetzlich freiwilligen Familienversicherung. Elternzeit für meinen Sohn habe ich bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres genommen. Nun bin ich zum 2 mal Schwanger Geb. Termin ist der 13.08.2014. ( noch ca. 6 Wochen) Da meine jetzige Schwangerschaft sehr turbulent war bin ich erst jetzt dazu gekommen mich über die ganzen Papierachsen her zu machen und dabei bin ich nun total überfordert. Mutterschaftsgeld: Zum einen habe ich erfahren das ich meine Jetzige Elternzeit unterbrechen kann, meinem Arbeitgeber dies mitteile und dadurch anrecht auf Mutterschaftsgeld habe. Stimmt dies??? Wenn ja wie beantrage ich das Bzw. Wo?? Elternzeit/ Elterngeld: Wir haben ja Anspruch auf 12 Bzw 14 Monate Elterngeld und bis zum vollendeten 3 Lebensjahr Elternzeit. Nach der Geb. Zählen ja die 8 Wochen Bzw 2 Monate automatisch zum Bezugszeitraum der Mutter. Da mein Mann auch 2 Monate in Anspruch nehmen möchte, könnte er das ja ab dem 3 Lebensmonat beantragen. (stimmt dies?) Wenn mein Mann Elternzeit sich nimmt, kann bzw muss ich dann wieder arbeiten gehen? Können wir auch gemeinsam Elternzeit/ Elterngeld im Selben Geb. Monat nehmen?? Wie ist das mit dem Kinderbonus beim Elterngeld, gibt es sowas?? Ich hoffe sie können mir helfen etwas besser durchzublicken bei der Antragsteller reich. Vielen Dank Schon mal im Voraus. MfG Nicole Ps. Für Anlaufstellen bei denen einem weitergeholfen wird bin ich auch sehr dankbar :-D
von maumau2012 am 02.07.2014, 16:11