Frage: Anträge vor und nach der Geb. ??

Hallo Frau Bader, ich habe einige fragen bezüglich der Anträge die man stellt vor und nach der Geburt. Ist leider etwas lang geworden... Zu meiner Person: Ich habe vor der Geb. meines Sohnes, Geb am 10.01.2012, in einem 400€ Basis Verhältnis gearbeitet, Kranken versichert bin ich über meinen Mann, in einer gesetzlich freiwilligen Familienversicherung. Elternzeit für meinen Sohn habe ich bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres genommen. Nun bin ich zum 2 mal Schwanger Geb. Termin ist der 13.08.2014. ( noch ca. 6 Wochen) Da meine jetzige Schwangerschaft sehr turbulent war bin ich erst jetzt dazu gekommen mich über die ganzen Papierachsen her zu machen und dabei bin ich nun total überfordert. Mutterschaftsgeld: Zum einen habe ich erfahren das ich meine Jetzige Elternzeit unterbrechen kann, meinem Arbeitgeber dies mitteile und dadurch anrecht auf Mutterschaftsgeld habe. Stimmt dies??? Wenn ja wie beantrage ich das Bzw. Wo?? Elternzeit/ Elterngeld: Wir haben ja Anspruch auf 12 Bzw 14 Monate Elterngeld und bis zum vollendeten 3 Lebensjahr Elternzeit. Nach der Geb. Zählen ja die 8 Wochen Bzw 2 Monate automatisch zum Bezugszeitraum der Mutter. Da mein Mann auch 2 Monate in Anspruch nehmen möchte, könnte er das ja ab dem 3 Lebensmonat beantragen. (stimmt dies?) Wenn mein Mann Elternzeit sich nimmt, kann bzw muss ich dann wieder arbeiten gehen? Können wir auch gemeinsam Elternzeit/ Elterngeld im Selben Geb. Monat nehmen?? Wie ist das mit dem Kinderbonus beim Elterngeld, gibt es sowas?? Ich hoffe sie können mir helfen etwas besser durchzublicken bei der Antragsteller reich. Vielen Dank Schon mal im Voraus. MfG Nicole Ps. Für Anlaufstellen bei denen einem weitergeholfen wird bin ich auch sehr dankbar :-D

von maumau2012 am 02.07.2014, 16:11



Antwort auf: Anträge vor und nach der Geb. ??

Hallo, 1. nein, Anspruich auf MG haben Sie nicht. Nur nach www.mutterschaftsgeld.de 2. Bei Ihnen zählen die 2 Mo. nicht automatisch zum Bezug, da Sie kein MG erhalten 3. Ihr Mann kann sowieso ab der Geburt beantragen - Sie haben 14 Mo., die Sie frei verteilen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2014



Antwort auf: Anträge vor und nach der Geb. ??

Hallo Frau Bader, Vielen dank für ihre Antwort, habe dazu nur noch 2 kleine fragen damit ich das richtig verstehe. Stimmt dies dann auch nicht das man die Elternzeit unterbrechen kann vom ersten Kind?? Oder bin ich einfach zu spät dran?? LG nicole

von maumau2012 am 03.07.2014, 12:13



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