Hallo Ich habe nach 3 Jahren Elternzeit meine Arbeit (jedoch auf Teilzeit) wieder aufgenommen. Meine Resturlaubstage aus dem Jahr 2011 habe ich heuer teils genommen bzw. der Rest wurde ausbezahlt. Habe ich für diese Resturlaubstage aus 2011 auch Anspruch auf Urlaubsgeld, welches bei uns immer im Juni ausbezahlt wird?? Vielen Dank
von daniela123 am 28.03.2014, 22:16