Zu meiner Situation:
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (vom 1.1.15 - 31.12.15) Seit Bekanntwerden der SS habe ich ein BV erhalten, da ich an einer Tankstelle arbeite. Vor Beendigung des Arbeitsvertrages bin ich im Mutterschutz. Nun zu meiner Frage was passiert ab Januar? Habe ich weiterhin Anspruch auf MG? Wie sieht es mit EG aus? Was muss ich beachten bzw. wo muss ich was beantragen?
Vielen Dank im voraus!
von
casaja
am 25.06.2015, 13:22
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, endet der Vertrag während des Mutterschutzes.
Dann erhalten Sie für den gesamten Mutterschutz von der Krankenversicherung MG in Höhe von Krankengeld. Danach werden Sie vom Arbeitsamt freigestellt, da Sie wegen der Betreuung des Kindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2015
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld?
Vielen dank für Ihre Antwort.
Also muss ich mich dann bei der Agentur für Arbeit melden und beziehe von dort dann ALG I?
von
casaja
am 26.06.2015, 10:38