Frage:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Hallo Frau Bader,
ich bin ziemlich verzweifelt, da ich mir leider kein persönliches Gespräch leisten kann und mir aber einige Fragen durch den Kopf schwirren.
Ich bin im 8.Monat schwanger, der Kindsvater ist verschuldet ohne Ausbildung und Arbeit, lebt schon immer von H4 und illegalen Geschäften. Seine Angst, ich würde mein Kind behalten, um Geld von ihm zu holen, war demnach völliger Schwachsinn. Vor ein paar Tagen hat er sich gemeldet und macht mir nun das Leben zur Hölle, droht mit JA und Gericht.
Er will angeblich das noch ungeborene Kind, wenn es denn da ist, aufwachsen sehen, wofür er bisher nichts beigetragen hat. Und da er auch nie was dazu beitragen kann, will er es auch lediglich nur sehen. Was ich nicht verhindern will, aber ziemlich unverschämt finde, mich ihm beugen zu müssen, ohne dass er das geringste dazu beisteuert.
Ich hatte vor, ihn als unbekannt anzugeben, da er wie schon gesagt, nie Unterhaltsfähig sein wird und ich auch sonst nichts von ihm erwarten kann.
Mache ich mich strafbar, indem ich den Kindsvater als unbekannt angebe, da er nichts ausser einen Berg Schulden hat?
ich hatte auch nicht vor, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Jedoch sollen mir deswegen andere Leistungen entzogen werden können, wenn ich dies nicht Beantrage, ist das richtig?
Dann wäre ich demnach gezwungen, den Kindsvater anzugeben und den UV zu beantragen, obwohl er nie fähig sein würde, diese zurück zu zahlen, geschweige denn eigenes zu leisten?
Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.
Grüße AP
von
AngelsPoison
am 19.11.2014, 15:41
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Hallo,
wenn Sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie ihn angeben. Er ist ja nun mal der Vater.
Außerdem hat das Kind einen Anspruch seinen Vater zu kennen- auch wegen Erbrecht ( vllt. erbt/ gewinnt er ja mal was).
Das Kind wegnehmen kann er Ihnen nicht - aber ein Umgangsrecht erhalten.
Auch ein Vater, der pleite ist, kann ein guter Vater sein. Sie waren ja nun auch mal mit ihm zusammen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2014
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
NACHTRAG!
wir sind seit 6 Monaten getrennt und unverheiratet.
Ich werde demnach alleinerziehend sein.
von
AngelsPoison
am 19.11.2014, 15:45
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Wenn Du nicht auf staatliche Gelder angewiesen bist, dann steht Dir das frei.
Also konkrete Frage : von was willst Du leben ?
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2014, 15:45
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Das ist es eben, vom Elterngeld allein werd ich nicht leben können, Wohngeld oder Zuschuss muss ich beantragen, was ich auch trotz UV machen müsste. Nach der Elternzeit werd ich direkt wieder arbeiten gehen und zusehen müssen.
von
AngelsPoison
am 19.11.2014, 15:56
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Und Du UHV beantragen und ihn natürlich angeben.
Du kannst Dich nicht alleine durchbringen, dann ist es Deine Pflicht Dich an die Regeln zu halten wenn der Steuerzahler einspringen soll.
Auch bei Wohngeld und H4 etc. wird immer nach dem Unterhalt gefragt und dem Vater.
Du begehst Betrug wenn Du unbekannt angibst.
Von den Wurzeln und Erbrecht mal abgesehen.
Keiner weiss wie es dem Mann in 4,5, oder 10 Jahren finanziell geht.
Erbschaft, Lottogewinn etc.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2014, 16:10
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Beziehungsweise kannst Du auch sagen Du möchtest ihn nicht angeben.
Den möglichen Unterhalt rechnen sie Dir dann als Einkommen an.
Du verzichtest ja mit Absicht drauf.
Die Variante gibt es auch. Habe ich schon gehört.
Damit begehst Du keinen Betrug.
Wenn Du mit dem Minus leben kannst ?
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2014, 16:12
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Danke für die Antwort, auch wenn diese sehr enttäuschend ist.
Dass er das Kind nicht sehen darf, ist nicht meine Absicht, es ist lediglich enttäuschend, dass er einfach mal gar nichts dazu beitragen muss.
Und ich gezwungen, ihn angeben zu müssen. Somit später wohl auch mein Kind seine Schulden erben wird....?
Sternenschnuppe, er ist schon hoch verschuldet und so ein Schmarotzer der gern auf Staatskosten lebt und wird deswegen nie was ändern.
Ich selbst will nicht vom Staat leben, weiss nur nicht anders um die Runden zu kommen, zumindest in der Elternzeit. Am liebsten würde ich auf jegliche Staatliche Unterstützung verzichten, wenn ich doch nur könnte.
von
AngelsPoison
am 19.11.2014, 16:45
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Aber wenn Du ihn nicht angibst, dann wirst Du nicht nur zum Schmarotzer ( weil Du den Steuerzahler aufkommen lässt anstatt dass der Verursacher ( Vater ) mehr Schulden hat.
Dann begehst Du auch noch Betrug !
Warum das genau enttäuschend ist verstehe ich nicht, denn es ist nuneinmal das Spiel dass Du alles versuchen musst um staatliche Leistungen zu verhindern. Und da zählt dazu den Vater anzugeben, damit der Staat einen Schuldner hat von dem sie es irgendwann mal zurückholen können.
Wenn er irgendwann mal arbeiten sollte, dann steht der Kindesunterhalt an erster Stelle vor allen anderen Gläubigern.
Und ein Erbe kann man ausschlagen :-)
Keiner muss Schulden erben.
Es steht Dir ja auch frei auf den Vorschuss zu verzichten wenn Du wieder arbeitest. Oder Du arbeitest direkt nach dem Mutterschutz weiter.
Wenn Du das nicht möchtest, was ich vollkommen verstehe, also gleich wieder arbeiten, dann musst Du Dich an die Spielregeln halten wenn andere Dich finanzieren sollen.
Nicht bös gemeint.
Und wegnehmen kann er nix. Da brauchst Du keine Sorgen haben.
Nur weil er sein Leben verpfuscht musst Du das nicht auch noch machen.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2014, 17:17
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
DANKE Sternenschnuppe!
erstmal, es ist mein erstes Kind, da brauch ich die Elternzeit definitiv, ist ja eine fast totale Umstellung.
aber, mit deiner Mail hast mir nun Angst genommen und Erleuchtung gegeben.
enttäuschend ist für mich die Tatsache, dass er bisher nichts dazu beigetragen hat und auch nichts wird, lediglich sehen möchte, eben ohne etwas beizutragen was auch einfach unverschämt ist...habe ich Interesse mein Kind zu sehen, möchte ich doch auch etwas zu dessen Leben beitragen, Spielzeug, Windeln etc...(und nicht bares in Form von UHV) so mein ich das lediglich, doch wichtig scheint an allem lediglich zu sein, dass der KV das Kind zu Gesicht bekommt, egal ob er sich anderweitig bemüht oder nicht und da nichts von ihm zu erwarten ist, wollt ich ihn auch als unbekannt angeben und wegen all der anderen Tatsachen, doch deswegen möchte ich nicht auch noch Probleme bekommen, daher meine Fragen hier...nuja alles traurig aber wahr, ich wurde belehrt und weiss nu bescheid, belastend ist es dennoch irgendwo...dir besten Dank nochmal!
LG und einen schönen Abend wünsch ich
von
AngelsPoison
am 19.11.2014, 18:01
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Zu allem was schon gesagt wurde noch als Zusatz:
Er SAGT jetzt viel, WILL viel.
Aber warte mal ab wenn es dann heisst: "OK, gerne regelmäßigen Umgang, das ist bei einem Säuglich dann 4x pro Wocche eine Stunde"
und dann dann noch zu einer festgesetzten Zeit z. B. 11 bis 12 Uhr.
Glaubst Du dass es das einhalten wird/kann?
Die meisten können/wollen das nicht, und sind leider sehr schnell wieder aus dem Leben der Kinder draussen.
Insofern würde ICH machen:
Gib ihn an, das Kind hat ein Recht darauf. Beantrage UHV, richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein.
Und wenn der Vater wg. Umgang ankommt, dann verweise ihn ans Jugendamt, er soll dort doch bitte einen Termin vereinbaren bei dem ihr gemeinsam den Umgang festlegt.
Wennn er es schafft diesen Termin auszumachen UND auch zu erscheinen, nun dann scheint es ihm ja halbwegs wichtig mit dem Sehen seines Kindes.
Dann legt aber auch fest was passiert wenn der Umgang NICHT regelmässig stattfindet, denn der Umgang ist in aller erster Linie ein Recht des Kindes und NICHT der Eltern.
Alles Gute
Désirée
von
desireekk
am 19.11.2014, 18:11
Antwort auf:
Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet
Hilft Dir nicht weiter vielleicht, aber das ist mehr als ich damals hatte beim ersten.
Der wollte weder Kind noch anerkennen.
Mein Sohn ist nun 8 und hat ihn noch nie gesehen.
Ich habe ihn angegeben, nach einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung stand der in der Geburtsurkunde, ich bekam H4 und Vorschuss.
Er ist und bleibt der leibliche Vater und das Kind entstand nicht weil ich ihn so scheisse fand ;-)
Weisst Du, ich kann in den Spiegel schauen, ich trage die Konsequenzen, er nicht, das muss er mit seinem Spiegelbild ausmachen.
Mein Kind kennt seine Wurzeln durch Erzählungen und dass er ihn irgendwann suchen kann wenn er groß ist.
Meinen Job erledige ich so gut es geht.
Und das heisst Recht auf Kenntnis der Abstammung und ersteinmal Recht auf mögliches Erbe.
Bei mir ist das nun wie gesagt 8 Jahre her.
Mittlerweile habe ich meinen Traummann gefunden, er hat meinen Großen adoptiert, wir haben noch einen Sohn gemeinsam und seine Töchter wohnen nun auch hier.
Aufstehen, Krone richten und weitermachen :-) , das kann sich bei Dir auch alles finden.
Und eines der wichtigsten Dinge die ich den Kindern hier beibringe ist zu dem zu stehen was man macht und die Konsequenzen zu tragen.
Daher mein gut gemeinter Rat : Lass dieses junge Leben nicht mit einer Lüge beginnen um den Deppen zu schützen.
Und was seine Vaterqualitäten angeht, die zeigen sich wenn der Zwerg da ist.
Viele Väter verlieben sich dann doch und werden tolle Papas, auch wenn sie sonst nix auf die Reihe bringen.
Um die Kohle wird sich das Jugendamt kümmern, der Rest liegt in Euren Händen.
Ich würde mich heute noch freuen würde ernsthaftes Interesse kommen von meinem Ex. Trotz Adoption.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2014, 18:17