Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Hallo Frau Bader, ich bin ziemlich verzweifelt, da ich mir leider kein persönliches Gespräch leisten kann und mir aber einige Fragen durch den Kopf schwirren. Ich bin im 8.Monat schwanger, der Kindsvater ist verschuldet ohne Ausbildung und Arbeit, lebt schon immer von H4 und illegalen Geschäften. Seine Angst, ich würde mein Kind behalten, um Geld von ihm zu holen, war demnach völliger Schwachsinn. Vor ein paar Tagen hat er sich gemeldet und macht mir nun das Leben zur Hölle, droht mit JA und Gericht. Er will angeblich das noch ungeborene Kind, wenn es denn da ist, aufwachsen sehen, wofür er bisher nichts beigetragen hat. Und da er auch nie was dazu beitragen kann, will er es auch lediglich nur sehen. Was ich nicht verhindern will, aber ziemlich unverschämt finde, mich ihm beugen zu müssen, ohne dass er das geringste dazu beisteuert. Ich hatte vor, ihn als unbekannt anzugeben, da er wie schon gesagt, nie Unterhaltsfähig sein wird und ich auch sonst nichts von ihm erwarten kann. Mache ich mich strafbar, indem ich den Kindsvater als unbekannt angebe, da er nichts ausser einen Berg Schulden hat? ich hatte auch nicht vor, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Jedoch sollen mir deswegen andere Leistungen entzogen werden können, wenn ich dies nicht Beantrage, ist das richtig? Dann wäre ich demnach gezwungen, den Kindsvater anzugeben und den UV zu beantragen, obwohl er nie fähig sein würde, diese zurück zu zahlen, geschweige denn eigenes zu leisten? Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar. Grüße AP

von AngelsPoison am 19.11.2014, 15:41



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Hallo, wenn Sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie ihn angeben. Er ist ja nun mal der Vater. Außerdem hat das Kind einen Anspruch seinen Vater zu kennen- auch wegen Erbrecht ( vllt. erbt/ gewinnt er ja mal was). Das Kind wegnehmen kann er Ihnen nicht - aber ein Umgangsrecht erhalten. Auch ein Vater, der pleite ist, kann ein guter Vater sein. Sie waren ja nun auch mal mit ihm zusammen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2014



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

NACHTRAG! wir sind seit 6 Monaten getrennt und unverheiratet. Ich werde demnach alleinerziehend sein.

von AngelsPoison am 19.11.2014, 15:45



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Wenn Du nicht auf staatliche Gelder angewiesen bist, dann steht Dir das frei. Also konkrete Frage : von was willst Du leben ?

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 15:45



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Das ist es eben, vom Elterngeld allein werd ich nicht leben können, Wohngeld oder Zuschuss muss ich beantragen, was ich auch trotz UV machen müsste. Nach der Elternzeit werd ich direkt wieder arbeiten gehen und zusehen müssen.

von AngelsPoison am 19.11.2014, 15:56



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Und Du UHV beantragen und ihn natürlich angeben. Du kannst Dich nicht alleine durchbringen, dann ist es Deine Pflicht Dich an die Regeln zu halten wenn der Steuerzahler einspringen soll. Auch bei Wohngeld und H4 etc. wird immer nach dem Unterhalt gefragt und dem Vater. Du begehst Betrug wenn Du unbekannt angibst. Von den Wurzeln und Erbrecht mal abgesehen. Keiner weiss wie es dem Mann in 4,5, oder 10 Jahren finanziell geht. Erbschaft, Lottogewinn etc.

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 16:10



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Beziehungsweise kannst Du auch sagen Du möchtest ihn nicht angeben. Den möglichen Unterhalt rechnen sie Dir dann als Einkommen an. Du verzichtest ja mit Absicht drauf. Die Variante gibt es auch. Habe ich schon gehört. Damit begehst Du keinen Betrug. Wenn Du mit dem Minus leben kannst ?

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 16:12



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Danke für die Antwort, auch wenn diese sehr enttäuschend ist. Dass er das Kind nicht sehen darf, ist nicht meine Absicht, es ist lediglich enttäuschend, dass er einfach mal gar nichts dazu beitragen muss. Und ich gezwungen, ihn angeben zu müssen. Somit später wohl auch mein Kind seine Schulden erben wird....? Sternenschnuppe, er ist schon hoch verschuldet und so ein Schmarotzer der gern auf Staatskosten lebt und wird deswegen nie was ändern. Ich selbst will nicht vom Staat leben, weiss nur nicht anders um die Runden zu kommen, zumindest in der Elternzeit. Am liebsten würde ich auf jegliche Staatliche Unterstützung verzichten, wenn ich doch nur könnte.

von AngelsPoison am 19.11.2014, 16:45



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Aber wenn Du ihn nicht angibst, dann wirst Du nicht nur zum Schmarotzer ( weil Du den Steuerzahler aufkommen lässt anstatt dass der Verursacher ( Vater ) mehr Schulden hat. Dann begehst Du auch noch Betrug ! Warum das genau enttäuschend ist verstehe ich nicht, denn es ist nuneinmal das Spiel dass Du alles versuchen musst um staatliche Leistungen zu verhindern. Und da zählt dazu den Vater anzugeben, damit der Staat einen Schuldner hat von dem sie es irgendwann mal zurückholen können. Wenn er irgendwann mal arbeiten sollte, dann steht der Kindesunterhalt an erster Stelle vor allen anderen Gläubigern. Und ein Erbe kann man ausschlagen :-) Keiner muss Schulden erben. Es steht Dir ja auch frei auf den Vorschuss zu verzichten wenn Du wieder arbeitest. Oder Du arbeitest direkt nach dem Mutterschutz weiter. Wenn Du das nicht möchtest, was ich vollkommen verstehe, also gleich wieder arbeiten, dann musst Du Dich an die Spielregeln halten wenn andere Dich finanzieren sollen. Nicht bös gemeint. Und wegnehmen kann er nix. Da brauchst Du keine Sorgen haben. Nur weil er sein Leben verpfuscht musst Du das nicht auch noch machen.

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 17:17



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

DANKE Sternenschnuppe! erstmal, es ist mein erstes Kind, da brauch ich die Elternzeit definitiv, ist ja eine fast totale Umstellung. aber, mit deiner Mail hast mir nun Angst genommen und Erleuchtung gegeben. enttäuschend ist für mich die Tatsache, dass er bisher nichts dazu beigetragen hat und auch nichts wird, lediglich sehen möchte, eben ohne etwas beizutragen was auch einfach unverschämt ist...habe ich Interesse mein Kind zu sehen, möchte ich doch auch etwas zu dessen Leben beitragen, Spielzeug, Windeln etc...(und nicht bares in Form von UHV) so mein ich das lediglich, doch wichtig scheint an allem lediglich zu sein, dass der KV das Kind zu Gesicht bekommt, egal ob er sich anderweitig bemüht oder nicht und da nichts von ihm zu erwarten ist, wollt ich ihn auch als unbekannt angeben und wegen all der anderen Tatsachen, doch deswegen möchte ich nicht auch noch Probleme bekommen, daher meine Fragen hier...nuja alles traurig aber wahr, ich wurde belehrt und weiss nu bescheid, belastend ist es dennoch irgendwo...dir besten Dank nochmal! LG und einen schönen Abend wünsch ich

von AngelsPoison am 19.11.2014, 18:01



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Zu allem was schon gesagt wurde noch als Zusatz: Er SAGT jetzt viel, WILL viel. Aber warte mal ab wenn es dann heisst: "OK, gerne regelmäßigen Umgang, das ist bei einem Säuglich dann 4x pro Wocche eine Stunde" und dann dann noch zu einer festgesetzten Zeit z. B. 11 bis 12 Uhr. Glaubst Du dass es das einhalten wird/kann? Die meisten können/wollen das nicht, und sind leider sehr schnell wieder aus dem Leben der Kinder draussen. Insofern würde ICH machen: Gib ihn an, das Kind hat ein Recht darauf. Beantrage UHV, richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Und wenn der Vater wg. Umgang ankommt, dann verweise ihn ans Jugendamt, er soll dort doch bitte einen Termin vereinbaren bei dem ihr gemeinsam den Umgang festlegt. Wennn er es schafft diesen Termin auszumachen UND auch zu erscheinen, nun dann scheint es ihm ja halbwegs wichtig mit dem Sehen seines Kindes. Dann legt aber auch fest was passiert wenn der Umgang NICHT regelmässig stattfindet, denn der Umgang ist in aller erster Linie ein Recht des Kindes und NICHT der Eltern. Alles Gute Désirée

von desireekk am 19.11.2014, 18:11



Antwort auf: Angabe Kindsvater unbekannt, da verschuldet

Hilft Dir nicht weiter vielleicht, aber das ist mehr als ich damals hatte beim ersten. Der wollte weder Kind noch anerkennen. Mein Sohn ist nun 8 und hat ihn noch nie gesehen. Ich habe ihn angegeben, nach einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung stand der in der Geburtsurkunde, ich bekam H4 und Vorschuss. Er ist und bleibt der leibliche Vater und das Kind entstand nicht weil ich ihn so scheisse fand ;-) Weisst Du, ich kann in den Spiegel schauen, ich trage die Konsequenzen, er nicht, das muss er mit seinem Spiegelbild ausmachen. Mein Kind kennt seine Wurzeln durch Erzählungen und dass er ihn irgendwann suchen kann wenn er groß ist. Meinen Job erledige ich so gut es geht. Und das heisst Recht auf Kenntnis der Abstammung und ersteinmal Recht auf mögliches Erbe. Bei mir ist das nun wie gesagt 8 Jahre her. Mittlerweile habe ich meinen Traummann gefunden, er hat meinen Großen adoptiert, wir haben noch einen Sohn gemeinsam und seine Töchter wohnen nun auch hier. Aufstehen, Krone richten und weitermachen :-) , das kann sich bei Dir auch alles finden. Und eines der wichtigsten Dinge die ich den Kindern hier beibringe ist zu dem zu stehen was man macht und die Konsequenzen zu tragen. Daher mein gut gemeinter Rat : Lass dieses junge Leben nicht mit einer Lüge beginnen um den Deppen zu schützen. Und was seine Vaterqualitäten angeht, die zeigen sich wenn der Zwerg da ist. Viele Väter verlieben sich dann doch und werden tolle Papas, auch wenn sie sonst nix auf die Reihe bringen. Um die Kohle wird sich das Jugendamt kümmern, der Rest liegt in Euren Händen. Ich würde mich heute noch freuen würde ernsthaftes Interesse kommen von meinem Ex. Trotz Adoption.

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 18:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie kann man den Umgang mit dem Kindsvater gestalten

Hallo Frau Bader, ich möchte Sie erneut zu meinen Fragen in der Vergangenheit fragen, wie man den Umgang mit dem Kindsvater per Videokonferenz gestalten kann. Es geht um Folgendes : Ich habe das alleinige Sorgerecht, das Kind ist 5,5 Jahre alt, wurde aussehelich geboren und der Kindsvater wohnt im Ausland. Der Kindsvater ist sehr schwierig, z...


Kindsvater droht Kind mit ins Ausland zu nehmen

Guten Tag, Habe ich Möglichkeiten ein kontaktverbot zu beantragen, ich habe das alleinige Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungrecht. Mein Kind ist 20 Monate alt, bisher war der Kontakt zu seinem Vater aushaltbar (ich wollte das mein Sohn Kontakt zu ihm hat, obwohl er mich oft psychisch fertig gemacht hat) Seit dem ich nun einen neuen Par...


Hat der Kindsvater noch ein Recht auf Umgang mit dem Kind nach Adoption?

Guten Tag, Der Kindsvater meines Sohnes hat mich gefragt, ob mein jetziger Mann mein Kind adoptieren möchte, auch wegen des Unterhaltes. Dies haben wir natürlich bejaht und auch alles in die Wege geleitet und jetzt ist es auch abgeschlossen. Seit ca 07.2021 ist das Gerichtsverfahren beendet. Der Kontakt der beiden war damals schon nur spor...


Neuer Partner / Kindsvater will Kind

Guten Abend Frau Bader, Ich bin nun seit 4 Jahren von meinem mittlerweile Ex-Mann getrennt und fühle mich langsam dazu bereit, eine neue Beziehung einzugehen. Der Kindsvater möchte das nicht und sagt, sobald ich einen neuen Partner habe , unsere Tochter zu sich zu holen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen und unsere Tochter entscheiden lasse...


Muss ich den Kindsvater dem Arbeitgeber zeigen

Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde meines Kindes, um eine Entschädigung nach Paragraph 56/1 Entschädigungsgesetz/Infektionsgesetz, zu bekommen. Mein Kind befand sich da im Home-Office, wegen Corona, und ich bin dadurch ausgefallen. Bin ich da verpflichtet, ihm den Namen des Kindsvaters zu zeigen? Darf ic...


Kann ich dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Liebe Frau Bader, ist es möglich, dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern? Der Kindsvater war mit der Mutter nie verheiratet. Die Eltern sind getrennt, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und befürwortet den Kontakt des Vaters zum Kind. Allerdings hat die Mutter die Befürchtung, dass mit einem gemeinsamen Sorgerecht, n...


Wovon muss der kindsvater Unterhaltsschulden begleichen

Guten Tag Frau Bader Meinem ex wurden von seinem Vater 2 doppelhaushälften überschrieben um die Erbschaftssteuer zu umgehen ( ja beide zusammen sind wohl über 1.000.000 Euro wert). Mein ex hat mehrere Jahre keinen Unterhalt für seine 3 Kinder bezahlt, 2 davon ( beistandschaft und Titel sind beim Jugendamt) sind mittlerweile erwachsen, der jüngst...


Darf Kindsvater Daten veröffentlichen?

Guten Tag, mein Expartner und ich haben beide das Sorgerecht für unsere Tochter. Er hat in den Sozialen Medien für "die ganze Welt" sichtbar den Vornamen mit Geburtsdatum unserer Tochter veröffentlicht. Ich finde das überhaupt nicht in Ordnung. Nun frage ich mich, ob er das rechtlich gesehen überhaupt darf. Können Sie mir da eine Info geben? Gan...


Kann ich als Mutter (Kind hat Lebensmittelpunkt bei mir) bei geteiltem Sorgerecht alleine entscheiden wer kurzweilig mein Kind betreut ohne den Kindsvater zu informieren?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter (3) und ich leben seit 2 Jahren alleine ohne den KV, alleinerziehend. Wir waren nie verheiratet, haben aber leider gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam ihm das Übel auf, dass wenn ich z.B. mal etwas Zeit für mich haben will, das Kind für paar Stunden zu der Oma gebe, meiner Mutter, ohne ihn vorher gefragt zu haben, ...