alleinerziehend Umzug in andere stadt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: alleinerziehend Umzug in andere stadt

wie sieht es aus wenn ich einfach Umziehe ( 600 km ) und es dem KV erst nach dem umzug mitteile, laut auskunft vom JA muß ich ihn darüber nicht informieren, wir müßten nur den Umgang klären was sollte ich da beachten

von anonym12 am 09.10.2014, 20:13



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

Hallo, wer hat das Sorgerecht? Haben Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn das JA doch hinter Ihnen steht - wo ist das Problem? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2014



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht ? Wer soll den Umgang danach finanzieren ?

von Sternenschnuppe am 09.10.2014, 20:27



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

alleiniges sorgerecht

von anonym12 am 09.10.2014, 20:29



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

Du musst dann eben den Umgang klären - nicht mehr und nicht weniger. Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte, also muss der KV holen und bringen. Wenn ihr euch gut verstehen solltet, könnte man überlegen ob du ihm da etwas entgegen kommen magst. Ansonsten werden sich bestimmt auch die Umgangszeiten ändern, falls er das Kind bisher 1-2 pro Woche gesehen hat.

von Pamo am 09.10.2014, 21:30



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

er sieht sein sohn wenn er mal zeit hat vielleicht alle 14 tage für eine stunde mehr zeit hat er ja wohl nicht und das kind ist 16 monate

von anonym12 am 09.10.2014, 21:49



Antwort auf: alleinerziehend Umzug in andere stadt

ja ich habe das alleinige sorgerrecht und somit auch das automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht

von anonym12 am 10.10.2014, 19:20



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