wie sieht es aus wenn ich einfach Umziehe ( 600 km ) und es dem KV erst nach dem umzug mitteile, laut auskunft vom JA muß ich ihn darüber nicht informieren, wir müßten nur den Umgang klären
was sollte ich da beachten
von
anonym12
am 09.10.2014, 20:13
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
Hallo,
wer hat das Sorgerecht? Haben Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wenn das JA doch hinter Ihnen steht - wo ist das Problem?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2014
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht ?
Wer soll den Umgang danach finanzieren ?
von
Sternenschnuppe
am 09.10.2014, 20:27
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
alleiniges sorgerecht
von
anonym12
am 09.10.2014, 20:29
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
Du musst dann eben den Umgang klären - nicht mehr und nicht weniger.
Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte, also muss der KV holen und bringen. Wenn ihr euch gut verstehen solltet, könnte man überlegen ob du ihm da etwas entgegen kommen magst.
Ansonsten werden sich bestimmt auch die Umgangszeiten ändern, falls er das Kind bisher 1-2 pro Woche gesehen hat.
von
Pamo
am 09.10.2014, 21:30
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
er sieht sein sohn wenn er mal zeit hat vielleicht alle 14 tage für eine stunde
mehr zeit hat er ja wohl nicht
und das kind ist 16 monate
von
anonym12
am 09.10.2014, 21:49
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alleinerziehend Umzug in andere stadt
ja ich habe das alleinige sorgerrecht und somit auch das automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht
von
anonym12
am 10.10.2014, 19:20