Frage: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

Liebe Frau Bader, mein 3tes Kind wird nun 1 Jahr alt, es wird ab September in die Kita gehen. Ich habe Alg1 beantragt und werde dem Arbeitsmarkt 30h zur Verfügung stehen. Vollzeit schaffe ich wegen der Kinder nicht. Nun ist es ja so, dass, wenn man vorher eine Vollstelle hatte, nun aber dem Arbeitsmarkt nur 75% zur Verfügung steht man das Alg nur anteilig bekommt, oder? Aber wie ist es denn, wenn man vorher auch schon nur 75% gearbeitet hat? Dann müßte das Alg doch ungekürzt ausgezahlt werden, oder? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu wirr formuliert. Vielen Dank

von la-floe am 16.07.2014, 12:23



Antwort auf: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

Hallo, wenn Ihr alter Vertrag 75 % war und Sie soviel auch wieder zur Verfügung stehen, ist Ihr volles Gehalt ausschlaggebend für die berechnung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2014



Antwort auf: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/158.98.html 60-67 von Deinem damaligen (75%) Gehalt würdest Du bekommen. LG Peeka

von peekaboo am 16.07.2014, 12:41



Antwort auf: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

hmm...aber wieso? Ich stehe doch dem Arbeitsmarkt genauso viele Stunden wie vorher zur Verfügung? LG

von la-floe am 16.07.2014, 12:52



Antwort auf: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

also wenn ich vorher z.B. 1300 netto hatte bekomme ich jetzt davon 67%, ja? Ich habe mal gehört, dass, wenn vorher Vollzeit gearbeitet wurde und man danach nur noch z.B. 20h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht das Alg1 nicht vom letzten Gehalt sondern von 50% des letzten Gehalts berechnet wird. Weil man eben nicht mehr Vollzeit zur Verfügung steht. Oder?

von la-floe am 16.07.2014, 12:56



Antwort auf: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

LG Peeka

von peekaboo am 16.07.2014, 13:51



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2 Jahre lang. lg

von la-floe am 16.07.2014, 15:47