Meine Elternzeit endet am 09.10.2015 danach möchte ich wieder 25 Std. wöchentlich arbeiten. Mein Arbeitgeber schreibt mir dann aber eine Arbeitszeit von morgens 6:00- 12:00, bzw 15:00 bis 20:00 Uhr vor. Für diese Zeiten gibt es natürlich keinen Kindergartenplatz. Was passiert wenn ich jetzt selbst kündige, Bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt?
von
susimaus
am 15.07.2015, 09:25
Antwort auf:
Alg 1 bei Eigenkündigung
Hallo,
eher nein. Lassen Sie es sich schriftl. geben. Aber Sie bekommen nur anteiliges ArbGeld 1, da Sie ja nur anteilig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2015
Antwort auf:
Alg 1 bei Eigenkündigung
Wenn Du das schriftlich hast vermutlich nicht.
Wichtig ist aber das vorher ! mit dem Arbeitsamt abzusprechen.
Und sich schriftlich geben zu lassen.
von
Sternenschnuppe
am 15.07.2015, 10:41