Hallo Frau Bader, hier meine Frage: wenn ich das richtig verstanden habe, steht einem Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu und nur volle Monate Elternzeit können den Urlaubsanspruch mindern. Nun war mein voraussichtlicher Entbindungstermin der 06.07.16 (Ende Mutterschutz 31.08.16). Geboren wurde mein Kind am 07.07.16. Deshalb erhielt ich von meiner Krankenkasse die Bestätigung mit dem Ende Mutterschutz 01.09.16. Das würde doch bedeuten, mein erster voller Monat in Elternzeit wäre der Oktober und damit hätte ich für September noch Urlaubsanspruch, oder nicht? Freundliche Grüße Karin
von Karin85 am 10.10.2016, 11:27