Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine anderthalb jährige Tochter mit einem Kitaplatz Anspruch von 8 Stunden. Ich arbeite 27 Stunden, mein Mann Vollzeit. Nun bekomme ich einen stundenweises Beschäftigungsverbot für 20 Stunden. Ändert sich dadurch der Anspruch für den Kitaplatz? Kann der Arbeitgeber, wenn ich über die neuen Arbeitszeiten verhandele festlegen, dass ich einen Tag länger machen muss? Also das Verbot gilt ja für 20 Stunden wöchentlich und nicht für vier Stunden täglich. Kann der Arbeitgeber festlegen, dass ich gelegentlich zwei Stunden länger arbeiten muss, die ich dafür an anderer Stelle abbummel? Vielen Dank für die Antwort Viele Grüße Evianz
von EvianZ am 16.09.2016, 12:10