Abbau von Urlaub/Überstunden - Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abbau von Urlaub/Überstunden - Elternzeit

Hallo Frau Bader, wie ich erfahren habe, gibt es drei Möglichkeiten noch bestehenden Resturlaub/Überstunden abzubauen: 1. vor der Elternzeit 2. nach der Elternzeit 3. Ausbezahlung des Urlaubs/Überstunden 4. innerhalb der Elternzeit, d.h. pausieren nach dem Mutterschutz (erster + zweiter Lebensmonat) - Elternzeit geht dann ab dem vierten Lebensmonat weiter. Meine Frage hierzu: kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Variante ich zu nehmen habe oder darf ich dies selber entscheiden? Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Herzlichen Dank vorab für Ihre zeitnahe Antwort.

von stardust_pp am 02.10.2014, 09:16



Antwort auf: Abbau von Urlaub/Überstunden - Elternzeit

Hallo, Überstunden: es kommt auf den Vertrag an Urlaub: Ausbezahlung nur bei Beendigung des Vertrages Der AN kann einen Antrag stellen und der AG soll im betrieblichen Sinn entscheiden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2014



Antwort auf: Abbau von Urlaub/Überstunden - Elternzeit

Nimmt man den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz verliert man die Zeit beim Elterngeld. Deswegen erst nach der EZ nehmen oder vor dem Mutterschutz.

von sternenfee75 am 02.10.2014, 11:39



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