Frage: Ab wann zählt ein Beschluss ?

Hallo Ein Urteil ist am 1. Juli gefallen, würde telefonisch abgefragt am 2. Erste Änderung betrifft das nun kommende Wochenende, es liegt aber noch nicht in Schriftform vor. Zählt diese Abänderung schon ? Die Gegenseite hatte einen Anwalt und dieser kann doch auch telefonisch abfragen. Geht um Umgang und ein Freund dürfte laut Beschluss seinen Sohn nun schon am Freitag holen bis Sonntag. Die KM hat er danach per Mail informiert, sie weiß es also auch durch ihn schon. Reagieren tut sie allerdings nie. Er möchte verhindern dass sie vor dem Kind wieder den Umgang verhindert weil sie nichts schriftliches hat. Fährt er Samstag erst hin wie sonst wird sie ihm vorwerfen kein Interesse zu haben und sich an nichts zu halten. Dankeschön !

von Sternenschnuppe am 09.07.2014, 14:31



Antwort auf: Ab wann zählt ein Beschluss ?

Hat sich geklärt?

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Ab wann zählt ein Beschluss ?

Das zählt bestimmt jetzt schon, aber mangels Schriftform kann er doch im Zweifelsfall der Polizei keine Beweise vorlegen? Wie wäre es, wenn er das Kind am Freitag im Guten versucht zu holen? Wenn die KM nicht kooperiert, dann kann er sein Recht leider nicht durchsetzen. Aber beim nächsten Besuch kann er es dann...

von Pamo am 09.07.2014, 20:41



Antwort auf: Ab wann zählt ein Beschluss ?

Hab gerade eine Mail bekommen mit Anhang :-) Es ist seit gestern per Mail angekommen bei ihm. Er hat noch einmal im Gericht angerufen und es war fertig. Sie mailte es dann zu. Ihr Anwalt hat es auch schon. Nimmt er ausgedruckt mit. Ordnungsgeld oder Haft sind mit drin.

von Sternenschnuppe am 10.07.2014, 07:56



Antwort auf: Ab wann zählt ein Beschluss ?

Halt mich mal auf dem Laufenden, ob das als Kopie von der Polizei durchgesetzt wird oder ob die bedauernd die Achseln zucken und ein Original verlangen. Spannend! Und viel Glück!!!

von Pamo am 10.07.2014, 10:52