ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Hallo, Mein Name ist Claudi und ich habe mich im November 2014 von meinem Freund getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(haben das gemeinsame Sorgerecht) zusammen er ist jetzt 16 Monate alt. Der Kindesvater kommt alle zwei Wochen am Wochenende zu Besuch. Ab wann muss ich ihm den kleinen über Nacht mitgeben? Der Lebens Mittelpunkt ist bei mir, hier hat er auch seinen Halbbruder. Er war noch nie ohne mich woanders..... Liebe Grüße und schon mal vielen dank Claudi.....

von mabelle83 am 19.01.2015, 20:38



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Habt ihr vorher zusammen gelebt? Dann sollte es ja keine Umstellung für das Kind sein, da er den Vater im Alltag ja kennt. Vor allem sollte der Vater auch mal Zeit mit dem Kind ALLEINE verbringen.

von -chOcO- am 19.01.2015, 21:11



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Ja er hat sich ab und an gekümmert im Alltag. Aber er war ja immer arbeiten vorrangig war ich halt da. Er ist nun 50km weit weg gezogen. Er hat auch hier bei mir immer Zeit alleine mit mir. Da ich die Zeit nutze wenn er da ist um was mit meinem ältesten zu unternehmen. Meine Frage war ja jetzt wann er ihn über Nacht mitnehmen darf? Ich finde es jetzt mit 16 Monaten einfach zu früh. Wollte halt wissen ob es eine gesetzliche Regelung dazu gibt

von mabelle83 am 19.01.2015, 21:15



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Zeit mit dem kleinen natürlich und nicht mit mir :D

von mabelle83 am 19.01.2015, 21:17



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Ihr einigt euch da untereinander oder lasst es gerichtlich regeln. Du musst ihm das Kind nicht mitgeben solange dies nicht der Fall ist.

von Pamo am 19.01.2015, 21:37



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Was sollte denn dagegen sprechen, daß das Kind beim Vater übernachtet? Und wegen " hat sich nur ab und an gekümmert, weil er ansonsten arbeiten war": daraus wird ihm jetzt wohl ein Strick gedreht...

von Andrea6 am 20.01.2015, 00:47



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Wieso geht eigentlich jeder davon aus das man dem Vater immer direkt einen Strick daraus drehen will????? Ihr kennt uns garnicht und kennt den Vater nicht. Er ist ja hier schon über fordert mit dem kleinen. Lässt ihn ne halbe Stunde in der kackwindel weil er erst sein handyspiel da zu Ende spielen muss..... !!!! Wat meinste was passiert wenn der den übers we mit nimmt? Ich hab ihm das auch schon tausend mal erklärt mit der Windel. Er macht es aber einfach nicht. Es geht mir um das wohl meines Kindes! Und hier zu Hause fühlt er sich wohl warum soll man ihn dann hier raus reißen? Eine Mutter hat einfach immer noch ein innigeres Verhältnis zum Kind als der Vater, aber selbstverständlich soll sich der Vater auch mit drum kümmern. Und was spricht dagegen wenn er ihn hier bei mir zu Hause sieht? Auch nichts es ist sogar besser so ;)

von mabelle83 am 20.01.2015, 13:02



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Meine Frage war ja auch ob es rechtlich geregelt ist ab welchem alter er ihn mit zu sich nehmen darf, ich will hier gar keine Diskussion vom Zaun brechen. Diese Frage wurde mir ja auch beantwortet und damit sage ich vielen dank ;) und auf wiedersehen....

von mabelle83 am 20.01.2015, 13:05



Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?

Hat er denn schon danach gefragt,ob er ihn mal über nacht mitnehmen darf? Bei mir ist es auch ähnlich, meine ist 17 monate und der kv kommt auch alle 2 bis 3 wochen,im moment,er war auch schon länger nich hier,gleich nachdem schluss war,da 3 monate glaub ich oder auch mal 7 wochen nich,weil ja immer andere sachen für den wichtiger ist. Er kommt auch nicht alleine mit ihr klar und würde sie glaub ich nie oder 1 mal am tag nur wickeln wenn er sie hätte.und wenn sie mal bockt kommt der gar nich klar und noch viel mehr. Ich geb sie dem sicherlich im moment auch nich, da muss der sich erstmal beweisen. Aber Ich hab das sorgerecht. Brauch der auch nich,wozu,der wohnt 90 km weit weg und ist nur arbeiten und fußball spieln am we. Lass es erstmal so,das kind gehört zu dir aber besuchen kann er das kind ja,mehr nicht.

von Sarah feat. Amely am 24.01.2015, 20:16



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