AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

Kurz:Kann es zu Problemen kommen bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und späteren Austellen eines individuellen Beschäftigungsverbotes? Ich bin schwanger und leide (erst seitdem) unter großen Ängsten und starken Stressreaktionen aufgrund meiner Arbeitsplatzsituation. Längere Fassung für alle anderen: Gestern hatte ich die Gefährungsbeurteilung an meinem Arbeitsplatz. Ich bin 13SSW und arbeite in einem Wohnheim für chronisch psychisch kranke Erwachsene. Die Arbeit hat mir immer Spaß gemacht. Bin seit 8 Jahren dort beschäftigt. Seit meiner nun zweiten Schwangerschaft leide ich unter massiven Ängsten und Sorgen, das mir an meinem Arbeitsplatz etwas passiert (durch bsp- Aggressionen der Bewohner/ psychische Dekompensationen). Ich habe Herzrasen, kann nachts kaum schafen, zittere am ganzen Körper, habe eben fürchterlich Angst etc. Meine Chefin erteilt mir kein generelles BV, da sie ,,ihre" Bewohner nicht über einen Kamm scheren will (mögliche Aggressionen) und meint, mir könne ja überall was passieren. Im Grunde würde sie mich aber verstehen. Mir stände daher durchaus frei zu meinem FA zu gehen und mir ein Individuelle Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen. Mein FA ist bis Mitte nächster Woche natürlich im Urlaub. Also bin ich zum Hausarzt. Weil der aber wohl noch nie ein BV ausgesprochen hat, hat er mich nun 4 Wochen krank geschrieben. Diagnosen sind Angststörung, Anpassungsstörung. In der Zeit solle ich das Gespräch zu FA suchen, ansonsten schreibe er mich noch weiter krank. Aber der FA kann doch kein BV erteilen, solange ich krank geschrieben bin? und danach? sind die Diagnosen nicht auch Gründe für ein BV? Darf ich erst deswegen krank geschrieben sein und aus gleichem Grunde im Anschluss ein BV bekommen? Eigentlich liegt es ja im Grunde nicht an mir sondern an der Schwangerschaft und Arbeitsplatzsituation. Ich überlege, die AU überhaupt abzugeben. Und lieber zum Vertretungs-Frauenarzt zu gehen. Ich möchte nicht wegen Unwissenheit meines Hausarztes später in finanzielle Einbußen/Schwierigkeiten kommen, die in dem Sinne gar nicht sein müssten?! Weiß jemand Rat?

von allmountain am 22.06.2016, 12:33



Antwort auf: AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, ich würde mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Ansonsten an einen Vertretung Frauenarzt. Es muss festgestellt werden, ob eine Gefahr besteht. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass man ja nicht pauschal sagen kann, dass von allen psychisch erkrankten eine potentielle Gefahr ausgeht. Insofern bin ich der Ansicht, Ihr Arbeitgeber kann Sie durchaus in ein Teilgebiet versetzen, wo keine Gefahr droht. Die Krankschreibung mit dem Beschäftigungsverbot vor, sie können also jetzt im Moment keinen Beschäftigungsverbot bekommen. Auf der anderen Seite kriegen sie nach sechs Wochen bei der Krankschreibung ihm Krankengeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

Vielleicht hat eine andere Frau oder Frau Bader eine bessere Idee aber mein Vorschlag lautet: Wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Deine Angst ist ja nicht unbegründet und dein AG hat eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es reicht ein Patient mit Aggressionspotenzial, die Aussage mit alle über einen Kamm scheren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Für mich klingt das nach BV wegen Gefahr im Beruf und nicht individuelles BV wegen psychischer Probleme. Entgeltfortzahlung gibt es nur für die Dauer von sechs Wochen pro Krankheit. Ganz genau findest Du das alles, wenn Du nach Entgeltfortzahlungsgesetz googelst. Viel Erfolg und alles Gute.

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:03



Antwort auf: AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

Hättest du die Ängste nicht, wenn du wüßtest, dass du nächste Woche zu Hause bleiben kannst? Wenn das zutrifft, ist es eine Indikation für ein BV. Wenn du die Ängste ständig hast, würde ich von einer Angststörung ausgehen, die eine AU bedingt. Und AU ist abrechnungtechnisch immer vorrangig. AU schließt BV aus. Aber der Tipp ist gut, beim Gewerbeaufsichtsamt anzurufen.

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 15:48



Antwort auf: AU vs. individuelles Beschäftigungsverbot

Danke für eure Antworten. Ja, die Angst entstand erst in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Vorher habe ich ganz normal ohne Probleme gearbeitet. Mit der heutigen AU ist mir ein großer Stein vom Herzen gefallen und ich bin schon deutlich beruhigter. Das Gewerbeaufsichtsamt möchte ich ungern einschalten, da ich dann befürchte nach bzw in meiner Elternzeit an meinem Arbeitsplatz nicht mehr willkommen zu sein.

von allmountain am 22.06.2016, 22:26



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