Hallo.
Ich derzeit alleinerziehende Mutter bin in der 14. WOCHE schwanger von meinem Lebensgefährten. Derzeit arbeite ich in Teilzeit(24 Std. Woche). Momentan führen wir eine Wochenendbeziehung, da mein LG 250 km entfernt wohnt. Mein Sohn und ich möchten gern zu ihm ziehen. Wie ist das wenn ich meine Stelle jetzt kündige? Bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt? Oder könnte es hierfür eine Ausnahmeregelung geben weil ich zum Vater des ungeborenen Kindes ziehe?
LG Mirze
von
Mirze
am 11.05.2016, 10:02
Antwort auf:
ALG1 Sperre bei Umzug zum Lebensgefährten?
Hallo,
das entscheidet der Sachbearbeiter im Rahmen seines Ermessenspielraumes.
Wegen der Schwangerschaft eher nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2016
Antwort auf:
ALG1 Sperre bei Umzug zum Lebensgefährten?
Frühestens ab Geburt, vorher ist das Kind ja nicht da.
Wenn der SB mitspielt.
Wieso aber ALG1, such Dir da einen Job und dann hat das Amt damit nix zu tun.
Bei gemeinsamen Sorgerecht mit dem Ex muss der natürlich auch dem Umzug des Kindes zustimmen, macht er das ?
Wieso kann Dein LG nicht zu Euch ziehen ?
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2016, 15:57
Antwort auf:
ALG1 Sperre bei Umzug zum Lebensgefährten?
@sternschnuppe.
Bin schon seit längerem auf der Suche nach einem Job in der Nähe meines Lebensgefährten. Bislang ohne Erfolg. Habe auch das Gefühl dass es aufgrund der derzeitigen Entfernung schwierig ist dort Arbeit zu bekommen.
Mein LG hat dort oben eine sichere Stelle und seine Kinder wohnen dort.
Mein Exmann ist mit dem Umzug einverstanden. Hab ich Schriftlich :)
von
Mirze
am 12.05.2016, 16:27
Antwort auf:
ALG1 Sperre bei Umzug zum Lebensgefährten?
Ah, danke für die Antwort, dann ist da alles in trockenen Tüchern.
Wie gesagt, hängt am SB.
Aber Du kannst ja zum Mutterschutz umziehen zu ihm, dann ist das Amt ja auch raus. Dann Baby, Elternzeit und Du kannst vor Ort suchen.
Und dann ggf. ALG1 beantragen. Dann gibt es auch keine Sperre mehr wenn das Kind da ist und ihr zum Papa gezogen seid ;-)
Und zudem, hättest Du die Stelle in der Elternzeit noch sicher, falls es aus welchen Gründen auch immer doch nicht klappt mit Euch.
Alltag und Fernbeziehung sind ja nun einmal unterschiedlich.
Sollte noch ein weiteres Kind kommen, dann kannst Du sogar noch einmal Mutterschutzgeld bekommen.
Also Sicherheit, mehr finanziellen Spielraum und keine Sperre dann.
Dass die Zeit rast weißt Du ja selbst ;-) , das geht fix rum und der Mutterschutz ist da.
von
Sternenschnuppe
am 12.05.2016, 22:37