Liebe Frau Bader, wenn ich in der Elternzeit im zweiten Jahr auf 450-Euro Basis tätig werde (bei meinem Arbeitgeber oder einem anderen Arbeitgeber) und danach kündige bzw. gekündigt werde, wie berechnet sich dann mein Anspruch auf das Arbeitslosengeld? Nach dem Verdienst vor dem Mutterschutz (es bestand zudem ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft) oder nach dem Verdienst des 450-Euro Job? Ich danke im Voraus! Viele Grüße
von Jalea am 12.05.2016, 19:49