Frage: 2.Kind unterwegs

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 24.1.2013 geboren, meine Elternzeit habe ich fuer zwei Jahre beim Arbeitsgeber bekommen bis zum 23.01.2015, Elterngeld bekomme ich am 24.11.2014 zum letzten mal, da ich am Anfang bissl mehr bekommen habe. Versichert bin ich aber bis zum 23.01.2015 bei AOK, oder? Schwanger bin ich auch schon wieder, das 2.Kind kommt im Mai auf die Welt. Wie sieht es mit EG und Mutterschutz beim 2.Kind aus?,wenn ich dann Febr, Maerz, April nicht arbeiten werde. Wo soll ich mich ab den 23.01.2015 melden? beim Arbeitsamt? Fuer die Tochter haben wir kein Kittaplatz bekommen, der einzige, der auf Sie aufpassen kann bin ich. Ich wuerde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir ein Rat geben koennen. LG

von Laka2013 am 26.10.2014, 15:12



Antwort auf: 2.Kind unterwegs

Hallo, Wenn Sie nicht arbeiten wollen, könen Sie die EZ m Frist 7 Wo. Ohne Probleme verlängern bis zu dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Luebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2014



Antwort auf: 2.Kind unterwegs

Du kannst deine Elternzeit verlängern. 7 Wochen vorher anmelden. Bis zum neuen Mutterschutz, danach bekommst Du Mutterschutzgeld und dann wieder Elterngeld. Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun, Du hast ja Arbeit, stehst dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.

von Sternenschnuppe am 26.10.2014, 15:43



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