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von usa zurueck nach deutschland

Thema: von usa zurueck nach deutschland

Hi alle zusammen Ich habe einen riesen problem und zwar bin ich vor einem jahr und 4 monaten mit meinem ehemann zu urlaub nach amerika wo wir meine familie besuchten dort blieben wir eine weile bei meiner mutter und sie nahm unsere reisepaesse weg gab sie uns aber dann einen monat spaeter wieder wir verloren alles in deutschland aber mein mann seine familie will uns helfen aber unsere tochter ist in der usa geboren worde wie bekommen wir sie nach deutschland und bekommen fuer sie die staatsangehoerigkeit wir leben momentan in nicht sehr guten umstaenden Bitte um schnelle antwort Parina

von parina88 am 23.12.2012, 21:51



Antwort auf Beitrag von parina88

Wenn Du Deutsche bist, dann bekommt Dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit eigentlich bei der Geburt. Versteh ich das richtig, dass ihr momentan in den USA lebt und wieder nach Deutschland kommen wollt? Vielleicht müsst ihr zu einer dt. Botschaft in den USA um einen Reisepass für die Kleine zu beantragen. Habt ihr denn schon eine Vorstellung, wo es in Deutschland hin gehen soll? LG Muts

von Muts am 23.12.2012, 22:22



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Sie bekam leider keine dt staatsangehoerigkeit bei der geburt Den reisepass bekommen wir bei dem buero das ist kein problem Der dt botschaft hingegen wird schwerer Mein ehemann ist nicht wirklich legal hier mein Grossvater wird versuchen was zu erreichen da er jeweils der usa und dt diente soviel ich weis sollte man es mit ihrer staatsangehoarigkeit in dt machen da ich und mein mann mehr bewirken koennen andre sagen hier muss es gemacht werde weil sie die usa staatsbuergerschaft hat und es soll eine summe kosten was wir nun mal nicht haben. Lg

von parina88 am 23.12.2012, 23:29



Antwort auf Beitrag von parina88

Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte Deine Tochter automatisch (natürlich auf Antrag) bekommen, wenn zumindest ein Elternteil Deutsche/r ist. Die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat in den USA kann helfen, aber es kostet sicher Geld. Habt Ihr denn beide die amerikanische Staatsbürgerschaft bzw. eine Greencard? Wenn nicht, dann seid Ihr oder einer von Euch illegal in den USA. Davon abgesehen könnt Ihr mit Eurer Tochter mit einem amerikanischen Pass aus den USA aus- und in die BRD einreisen. Ich würde mich auf jeden Fall mit der Botschaft bzw. dem Konsulat in Verbindung setzen (wenn ihr die deutsche Staatsbürgerschaft habt, denn sonst sind die nicht zuständig), damit die Euch qualifiziert beraten, ein Forum ist nicht der richtige Ort für solche schwierigen Fragen. Viel Glück. Silvia

von Silvia3 am 23.12.2012, 22:51



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Danke fuer deine antwort ich habe beide staatsangehoerigkeiten nur bei der geburt haben wir keine deutsche staatsangehoerigkeit fuer sie beantragen koennen ich werde es mal mit dem dt botschaft. Lg

von parina88 am 23.12.2012, 23:39



Antwort auf Beitrag von parina88

Wenn auch nur 1 Elternteil Deutscher ist und das Kind in den USA geboren, so hat das Kind dauerhaft die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie ist also bereits Deutsche, hat nur keinen deutschen Reisepass. Wenn ich dich richtig verstehe, dann seid ihr illegal in den USA. Um für eure Tochter einen deutschen Reisepass beim dt. Konsulat in den USA zu bekommen, müsst ihr u.a. euren legalen Status nachweisen. Das könnt ihr nicht und die Ausstellung des Passes würde damit extrem verzögert. Daher ist es für euch der einfachste Weg, wenn ihr einen US-Pass für sie beantragt und damit aus den USA aus- und nach Deutschland einreist. (Eigentlich muss ein Deutscher mit dem dt Pass nach D einreisen, aber in diesem Fall würde ich mir darüber keine Gedanken machen) Einen US-Pass bekommt ihr bei autorisierten USPS-Stellen. Bitte vorher anrufen und fragen wann die autorisierte Person anwesend ist. Die Gebühren sind knapp unter 100 USD. Hier kannst du nachlesen: https://www.usps.com/shop/apply-for-a-passport.htm Wir haben den Pass fürs Kind beim Probate Court beantragt, es geht auch online. USPS ist aber die sichere Nummer. Du bist nicht der erste, der als Illegaler für sein Kind einen Pass beantragt.

von Pamo am 23.12.2012, 23:19



Antwort auf Beitrag von Pamo

Illegal ist nur mein mann ich habe ebenso beide staatsangehoerigkeit Danke fuer deinen tipp ich werde es sofort nachlesen Lg

von parina88 am 23.12.2012, 23:32



Antwort auf Beitrag von parina88

Hej! Ihr hatte doch Pässe, waren die amerikanisch oder deutsch? Wenn dein Kind einen dt. Paß hatte, mit dem Ihr i ndie staaten gereist seid, dann ist sie ja bereits beim Dt. Standesamt Berlin I aktenkundig, wunderbar. Dann ist es überhaupt kein Problem, einen deutschen Paß (wieder?) zu bekommen. Ansonsten hat sie durch wohl die dt. Staatsangehörigkeit, egal ob mit oder ohne paß. D.H. Du beantragst in dem Fall, daß der paß des Kindes bislang amerikanisch war, eben einen deutschen Paß - mit dem Nachweis, daß Du Deutsch bist. Damit ist Den Kind (auch) dt. Staatsbürger. Sie muß sie nicht beantragen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 24.12.2012, 00:28



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Welchen Pass das Kind hat, ist erstmal egal, hauptsache er ist aktuell und gültig. Den deutschen Pass könnt ihr in Deutschland immer noch beantragen, wenn ihr erstmal drüben seid. Wie die anderen schon sagten, Dein Kind ist automatisch deutsch, da braucht man nix zu beantragen. Es gibt kein Dokument, wo draufsteht, es hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber wenn einer der beiden Elternteile einen deutschen Pass hat, also die deutsche Staatsanghörigkeit besitzt, dann könnt ihr auch ohne weiteres einen deutschen Pass für das Kind beantragen bei jedem Einwohnermeldeamt- sofern ihr irgendwo in Deutschland gemeldet seid. Ansonsten macht das auch das deutsche Konsulat. Aber es müssen BEIDE Elternteile anwesend sein und ihren Pass vorzeigen und unterschreiben.

von Virginiagirl am 24.12.2012, 04:35



Antwort auf Beitrag von parina88

Nochmal: Dein in den USA geborenes Kind ist deutscher Staatsbürger. Du musst nichts beantragen. Wenn ihr zurück in D seid, dann beantragst du einen vollwertigen EU-Reisepass für sie (keinen Kinderpass!) und damit wird sie als Deutsche "registriert". Was u.U. schwierig werden kann, ist die Ausstellung einer dt. Geburtsurkunde - wenn man diese überhaupt benötigt. Dazu wollen die hiesigen Behörden (jedenfalls an meinem Wohnort) eine beglaubigte Übersetzung jedes Papierfitzelchens welches das Kind betrifft).

von Pamo am 24.12.2012, 13:27