Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

staatsbürgerschaften

Thema: staatsbürgerschaften

Ich bin rumäne, mein partner auch rumäne. unsere tochter wird in deutschland geboren. hat sie damit automatisch deutsche staatsbürgerschaften? Danke schonmal..

von irina2013 am 21.10.2013, 22:10



Antwort auf Beitrag von irina2013

.

von Deryagul am 22.10.2013, 09:33



Antwort auf Beitrag von Deryagul

Ohne Bedingungen (z.B. daß die Eltern so und solange in Dtld. gewohnt haben müssen?) Hast Du einen Paragraphen? Ich dachte bislang, die dt. Staatsbürgerschaft wird vererbt bzw. von langansässigen Ausländern erworben. Wäre ja wirklich ein toller Fortschritt, wennalle in Dtld. geborenen Kinder DESHALB Deutsche wären - das entspräche ja amerikan. Recht. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.10.2013, 09:41



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Auch bei EU-Buergern muessen im Normalfall noch besondere Umstaende vorliegen, damit ein im EU-Ausland geborenes Kind diese Staatsbuergerschaft erhaelt. Da wuerde ich auch nochmal nachfragen. Gruss FM

von Foreignmother am 22.10.2013, 09:47



Antwort auf Beitrag von Foreignmother

Hej allesammen! Gleich als erstes beim Auswärtigen Amt gefunden: "Bestimmungen für in Deutschland lebende Ausländer Kinder von Ausländern erwerben bei Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich allerdings zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen." (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html) ABER: Da muß dann ja geprüft werden, welche Vorassetzungendas sind. (Würde mich auch mal interessieren, aber ich habe jetzt keine Zeit.) jedenfalls einfach so "ja" geht m.E. nicht. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.10.2013, 10:38



Antwort auf Beitrag von irina2013

Nein, ist nicht automatisch der Fall. Das wäre es nur in Ländern mit einem Territorialprinzip (heißt das so?), wie z.B. den USA. Dort bekommt jedes Kind, das im Staatsgebiet geboren wird, die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (einzige Ausnahme: Diplomatenkinder). In Deutschland muss entweder ein Elternteil deutsch sein, ein Kind durch Deutsche adoptiert werden oder ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 10:57



Antwort auf Beitrag von irina2013

Nur wenn du oder dein Mann seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt, Details hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Durch_Geburt_im_Inland_.28sogenanntes_Optionsmodell.29

von Pamo am 22.10.2013, 11:01



Antwort auf Beitrag von Pamo

Soweit ich weiss, "erbt" man erstmal die Nationalitaet seiner Eltern. Das kann sich dann nach einiger Zeit aendern, wenn man das denn will. Hier (NL) gehoert dazu eine Mindestaufenthaltsdauer ( wie lange, weiss ich nicht ) und ein Einbuergerungstest. So einfach so geht das in der EU sicher nicht. In den USA hat man ja dann beide Staatsbuergerschaften, so weit ich weiss

von NinnyM am 22.10.2013, 13:27



Antwort auf Beitrag von NinnyM

Ninny, jeder Staat macht sein eigenes Staatsbürgerschaftsrecht. Es gibt da keine international allgemein gültigen Absprachen. Deswegen kann man nicht generell davon sprechen, dass man die Stabü "erbt". Es kommt halt immer drauf an.

von Pamo am 22.10.2013, 14:38



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich weiss. Ich kann auch nur fuer die Niederlande sprechen, trotzdem danke fuer die Info.

von NinnyM am 22.10.2013, 15:32



Antwort auf Beitrag von NinnyM

Hej allesammen! Na, dann bin ich ja beruhigt, daß ich nichts ganz daneben lag und nichts verpaßt habe. Ninny: Wen Rumänen für Deutschland fragen, ist Deine Auskunft über NL nichtssagend bis kontraproduktiv, vor allem,wenn Du nach eigener Aussage wei0t, daß jeder Staat sein eigenes Staatsbürgerschaftsrecht hat. ICH z.B. kann icht 2 Staatsbürgerschaften annehmen,weil DK außer Vererbung keine doppelten Staatsbürgerschaften erlaubt, d.h. Dtld. kann, wie ja jetzt möglich, durchaus zulassen, daß ich die dt. Staatsbürgerschaft behalte, solange die Dänen nicht erlauben, daß ich dies tue, wenn ich Dänin werden möchte, kann ich nur das eine oder das andere. Daher nochmal: Solche sstatlich bezogenen Auskünfte sind nicht hilfreich. In Dtld. hätte es mich sehr gewundert, wenn man so "einfach" Deutscher werden könnte --- ist doch die doppelte Statsbürgerschaft durch Erwerb auch noch nicht soooo alt. Saher an die Ausgangsposertin: Nach dt. Recht geht das unter bestimmten Voraussetzungen --- aber wie ist das mit rumänischem Recht??? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.10.2013, 19:10



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Wieso faendest Du das einen tollen Fortschritt? LG Kerstin

von jake94 am 22.10.2013, 19:38



Antwort auf Beitrag von jake94

Das würde mich auch interessieren. Wenn die Eltern schon längere Zeit in dem Land leben, dann ist es sicher sehr berechtigt, wenn die Kinder dann auch die Staatsbürgerschaft des "Gastlandes" bekommen. Aber bei kurzen Aufenthalten? In USA ist es z.B. tatsächlich so, dass ALLE Kinder die auf US Territorium geboren worden, automatisch US Staatsbürger werden. M.W.n ist das auch auf dem Insel (sprich Republik und Nord) Irland genauso. Die USA lässt deshalb zB. sehr ungern Schwangere ab einer gewissen Schwangerschaftswoche rein. Aber was genau ist daran gut?

von Fuchsina am 22.10.2013, 22:05



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Hej allesammen! Stimmt, da habe ich wohl zu kurz geantwortet. ich war mit den Gedanken mehr beim Umdenken in Sachen Staatsbürgerschaft, denn ich bin alt genug, mich noch daran zu erinnern, daß meine Freundin Probleme hatte, weil der Vater ihr die niederländ. Staatsbürgerschaft vererbet hatte, obwohl eigentich alle immer nur in Dtld. gelebt hatten - auch der Vater. annehmern wollte. Erst später kam dann, daß auch die (deutsche) Staatsbürgerschaft der MUTTER galt... Insofern: Nein, es ist wahrscheinlich ganz gut so, daß nicht jeder, der zufällig zum zeitpunkt der Geburt in Dtld. (oder DK) ist, auch gleich die Staatsbürgerschaft des Landes hat. Ich entschuldige mich für den eiligen unüberlegten Satz! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.10.2013, 22:14



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ich glaue, Fortschritt, war für mich in dem Zusammenhang, daß sich was bewegt - nachdem es solange starr gehandhabt und abgewehrt wurde! Gute Nacht - Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.10.2013, 23:34



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Das lag wohl am Haager Abkommen fuer die Vermeidung von Mehrstaatigkeit, dass man eine Weile die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren hat, wenn man auf Antrag eine andere Staatsangehoerigkeit angenommen hat.

von germanit1 am 23.10.2013, 10:38



Antwort auf Beitrag von germanit1

Nein, man verliert immer noch grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man Antrag auf eine andere stellt (die nicht eine EU-Staatsbürgerschaft ist) und nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung gestellt und genehmigt bekommen hat. Es gibt allerdings wie fast immer auch Ausnahmen. Das hat nichts mit Den Haag zu tun, das war schon lange so.

von Pamo am 23.10.2013, 11:05



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej allesammen! In DK ist es so: Wenn ich die dänische annehme, verliere ich die deutsche. Lediglich meine kinder dürfen beide haben,da eben durch die Eltern "vererbt". Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 23.10.2013, 16:16



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Eben: deine Kinder haben die dänische Staatsbürgerschaft nicht beantragt. D toleriert die Mehrfachstaatsbürgerschaft, solange sie nicht beantragt wurde.

von Pamo am 23.10.2013, 16:51



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ursel, das würde mich äusserst wunder, wenn das so wäre. Denn da würde Dänemark ganz klar gegen EU Recht verstossen.

von Fuchsina am 23.10.2013, 22:07



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

tatsächlich ist es nicht im EU Recht verankert (wovon ich aber ausging), dass Unionsbürgern die Möglichkeit der doppelte Staatsbürgerschaft zweier EU Staaten ermöglicht werden muss.

von Fuchsina am 23.10.2013, 22:12



Antwort auf Beitrag von irina2013

Ich habe hier in meinem Umfeld 2 Beispiele vo es automatisch geklappt hat ohne irgend ein Antrag usw. Die Eltern sind Türken bzw. aus Angola und habe alle nur die ausländischen Staatsangehörigkeiten. Deren Kinder haben aber automatisch einen deutschen Pass bekommen, die letze Geburt war gerade vor 2 Monaten. Gruß Derya

von Deryagul am 26.10.2013, 00:10



Antwort auf Beitrag von Deryagul

Hej Fuchsina! Es ist eindeutig so, daß ICH die dt. Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich die dänische annehmen möchte. Und das ist so, weil es der dänische Staat so will. Nach dt. Recht wäre es HEUTE kein Problem, beide zu haben. Wie erwähnt können meine Töchter ihre beiden Staatsbürgerschaften behalten. Sie haben die dt. nach mir und die dänische nach dem Vater. Wohnten wir i mAusland, müßten sie einige Bedingungen erfüllen nud in der Tat auch einen Antrag stellen, um sie zu behalten, aber das läßt sich meisten shinbekommen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 27.10.2013, 01:21