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Helft mir mal bitte brainstormen

Thema: Helft mir mal bitte brainstormen

Ich hab ja endlich den Anmeldebogen für den herkunftsprachlichen Unterricht erhalten. Jetzt habe ich einen Monat Zeit, um 15 Teilnehmer zu aquirieren. Über Aushänge hinaus ("Kostenloser Englischunterricht!") will ich auch online nach potenziellen Teilnehmern suchen. Ich kenne mich mit den deutschen Onlineforen noch nicht gut aus - wo würdet ihr eine Anzeige schalten? Ist übrigens NRW, Erftkreis, Nähe Köln.

von Pamo am 02.05.2013, 13:21



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich denke nicht, dass online-Aktivitäten viel bringen werden. Schließlich gibt es nur einen ganz kleinen potentiellen Teilnehmerkreis, denn die meisten Leute werden keine längere Anfahrt als vielleicht 30 km haben wollen. Ich würde Aushänge in allen Grundschulen in der Nähe machen. Evtl. einen Rundbrief an die Schulleiter schreiben und um Aushang bitten, falls Du die Schulen nicht selbst abklappern willst. Ggf. auch Aushänge in Supermärkten und Kindergärten. Wenn ich es richtig verstehe, soll es ja ein Kurs für Kinder von binationalen Eltern sein, wo die Kinder wahrscheinlich auch schon Vorkenntnisse haben. Auf jeden Fall solltest Du daher die Zielgruppe (Alter, wer ist teilnahmeberechtigt?) genau definieren, sonst hast Du Anrufe von überehrgeizigen Müttern mit 2-jährigen, die ihren Kindern mit einmal Kinderenglisch in der Woche etwas Gutes tun wollen. Viel Erfolg. Silvia

von Silvia3 am 02.05.2013, 14:36



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Die Aushänge mache ich auf jeden Fall, aber vielleicht gibt es auch noch online-Portale die ich nutzen kann.

von Pamo am 02.05.2013, 14:40



Antwort auf Beitrag von Pamo

spontan vielleicht auf www.meinestadt.de ???

von Fru am 02.05.2013, 14:59



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich würde direkt bei firmen vorstellig werden, internationale, amerikanische und englische firmen. direkt die personalabteilung anrufen. silvias befürchtungen unterschreibe ich. good luck!

von Chatilia am 02.05.2013, 16:18



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich muss geographische Defizite bekennen, aber Erftkreis ist das nicht in der Nähe von einem großen Bundeswehr Standort/Flugbereitschaft o.ä.? Dort gibt es vielleicht Soldaten, die in den USA stationiert waren und deren Kinder dort englische Grundkenntnisse erworben haben. Evtl. könntest Du dort mal nachfragen, ob es Bedarf gibt. Wie ist das eigentlich geregelt? Du hast doch amerikanische Wurzeln oder? Ich hatte bisher gedacht, dass der Muttersprachenunterricht nur für EU-Bürger/Fremdsprachen bezahlt wird. Hat eigentlich jedes ausländische Kind Anrecht auf Unterricht in seiner Sprache, auch wenn es z.B. ein afrikanischer Stammesdialekt ist? Hauptsache es finden sich 15 Teilnehmer? Silvia

von Silvia3 am 02.05.2013, 19:24



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Nee, leider nicht. Bildung ist auch hier Ländersache. Habe eine Freundin in Nordrhein-Westfalen (Köln), dort gibt es keine Probleme. Zumindest für sie. Alle (!) Kinder die möchten dürfen sich in den Fremdsprachenunterricht setzen. In meinem Bundesland sieht es schon wieder anders aus. Habe die ganze Sache gerade hinter mir. Ist schon traurig. Auch das Oberschulamt zeigte sich nicht kooperativ.

von raton am 02.05.2013, 21:24



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hej! Mal eben eingeworfen, falls das noch keiner getan hat - ich bin eigentlich sehr müde im kopf (hatte vorhin ein dickes tolles Gospelkonzert und auch wenn es supertoll war und full house und standing ovations, so schlaucht so ein Event eben sehr). Du mußt deutlich machen, daß es MUTTERsprachenunterricht ist. Die Richtilinien für die Durchführung erfordern dies sogar, indem sie sagen, daß es eben eine Sprache sein muß, die in der Familie des teilnehmenden Kindes auch gesprochen wird. D.h. auch, wenn eine Familie zwar Englisch in der Familie hat, weil ein Elternteil das als Muttersprache hat, aber nicht spricht, weil dieser Elternteil eine andere Sprache(z.B. die Umgebungssprache oder eben eine andere Muttersprache) vermittelt, dann ist Englisch nicht die Eintrittskarte für dieses Kind.. (Denn bei der Hype in Dtld. wo Englisch ja sogar schon im KIGA gelehrt wird, hast Du sonst eh das Haus violler "Eislaufmuttis", die meinen, da günstig ihre Ambitionen für´s Kind verwirklichen zu können.) Ganz abgesehen davon, daß es dann eben immer noch viele verschiedene Niveaus - und dies in allen Altersgruppen geben wird. Es kann Euch passieren, daß da Kinder kommen, die zuhause kaum Englisch sprachen und lernen. Andere kleine Stöpsel sprechen es altersgerecht fließend - und überunden damit sogar den Schlacks neben ihnen, der 3 Klasse weiter ist. Aber das ist dann eben auch Aufgabe der Lehrerin - und keine kleine. Meine Freundin, die das hier durchfüjhrte, hat mir manchmal erzählt, was sie da so erlebte, und daß dann ein Kind auch noch die Freundin mitschleppte, eben weil die Mutter dachte: Super, Deutsch kann sie ja ruhig auch schon lernen - obwohl der Bezug zur dt. Sprache eben nicht da - das ging gar nicht. Wenn das geklärt ist, dann würde ich auch sagen: Schulen, Firmen, Bibliotheken, überall, wo binationale Familien hinkommen. Viel Glück weiterhin, Du hälst uns ja auf dem laufenden, nicht wahr? .

von DK-Ursel am 02.05.2013, 22:52



Antwort auf Beitrag von raton

Das finde ich hochinteressant. Ich habe gestern auch mit einer Kölnerin telefoniert, die vor 4 Jahren muttersprachlichen Unterricht in Englisch für ihr Kind bekam. Das wurde aber privat organisiert, die Schule stellte nur Räumlichkeiten zur Verfügung. Vom Schulamt wurde dies also nicht gefördert, was auch nicht verwundert weil das zuständige Ministerium es eben nicht anbietet. Ist das bei deiner Freundin anders? Ist es offiziell muttersprachlicher Unterricht? Kannst du sie mal fragen, ob ich mit ihr sprechen darf um zu recherchieren wie das bei ihr angegangen wurde? Ich bin hochinteressiert an einem Gespräch mit ihr.

von Pamo am 03.05.2013, 08:30



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Anspruch haben Kinder mit EU-Sprachen, dabei geht es nicht um die Staatsangehörigkeit, sondern um die Sprache. Also hier: Englisch, egal ob australischer, amerikanischer oder britischer Hintergrund.

von Pamo am 03.05.2013, 08:32



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej Pamo1 Das war jetzt aber nicht an mich, oder? ich habe doch nichts anderes geschrieben? Nur: Die Sprache muß in der Familie eben auch gesprochen = gepflegt werden. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 03.05.2013, 08:35



Antwort auf Beitrag von raton

Hej nochmal! Muttersprachenunterricht iost aber insofern nicht Ländersache, als der Anspruch durch EU-Recht verankert ist!!! Nur die Umsetzung kann ggf. Ländersacher sein, wird aber den Kommunen überlassen, wie eben Schule generell. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 03.05.2013, 08:36



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Nee, war für Silvia, ich habs nur falsch eingefädelt. Sorry und LG.

von Pamo am 03.05.2013, 08:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

HejPamo! Das Einfädeln ist manchmal auch schwierig, ich schaffe das auch nicht immer und wollte nur sicher gehen, ob ich was mißverstanden habe. ich wünsche Euch jedenfalls viel Glück mit dem Unternehmen. Auch wenn der Unterricht sich für meine Töchter als ungeeignet erwies (und daran war die Lehrerin NICHT shculd), halte ich ihn für eine wichtige Unterstpützung, und das Recht daraus sollte jeder wahrnehmen, dem er hilft!!! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 03.05.2013, 08:48



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Also, ich versprech mir nicht mehr dass da noch was zum neuen Schuljahr passieren wird, aber ich stochere jetzt im Wespennest. Wenn du magst, schick mir doch eine PN mit Infos wie ihr damit umgegangen seid, dass eure Kommune zunächst den EU-Erlass "ausser Kraft gesetzt" hatte. An welcher Stelle hast du gehebelt? Bringt ja nix, hier bei der Schulaufsicht zu hebeln, wenn das Land schon keine Ausführung will. Ich bin über ein Tagungsdokument gestolpert, wo man sich explizit mit dem Thema beschäftigt, bereits in 2008: http://www.comites-francoforte.de/cms/images/files/attivita_2009/ComIt_Muttersprache_04-09-5.pdf Der deutsche Staat gibt den muttersprachlichen Unterricht für Migrantenkinder auf: Verstoß gegen europäisches Recht? Tagung über die Richtlinie 77/486/EWG und über mögliche Maßnahmen, den Italienischunterricht in deutsche Schulen wieder einzuführen

von Pamo am 03.05.2013, 08:57



Antwort auf Beitrag von Pamo

Bestimmt. Es handelt sich jedoch bei ihr um Spanisch.

von raton am 03.05.2013, 20:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hi Pamo, ich kann dir nicht genau sagen wie es mit Englisch aussieht, aber grundsätzlich ist es in NRW so, dass das Land, spricht Schulministerium den HSU organisiert, bezahlt und auch befürwortet. Das war früher Sache der Konsulate. Jetzt hat man endlich eingesehen, dass Kinder mit mehrsprachigem Hintergrund auch in der Herkunftssprache unterstützt werden müssen, damit sie auch im Deutschen besser werden (ist ja bei vielen so, dass sie beide Sprachen nicht gut beherrschen). So viel zur politischen Absicht, deshalb hat man das Thema in die Hand genommen, auch um einheitliche Leistungsanforderungen also Richtlinien und Lehrpläne zu erstellen, denen jeder HSU genügen muss. Aber: nicht jede Sprache kann an jedem Ort unterrichtet werden, evtl. müsst ihr längere Fahrtwege in Kauf nehmen. Um interessierte Familien anzusprechen, würde ich die Kindergärten, Grundschulen und Familienbildungswerke (VHS; AWO; CAritas, etc.) eben alle jene, die Kinderkurse anbieten und dort Aushänge machen. Sprich doch auch mal die Deutschlehrer (DAZ) der VHS an, die haben ja als Schüler evtl. auch binationale Paare und Familien. In jedem Fall, viel Erfolg! Amaya

von Amayala am 05.05.2013, 22:51



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hej Amaya! "Jetzt hat man endlich eingesehen, dass Kinder mit mehrsprachigem Hintergrund auch in der Herkunftssprache unterstützt werden müssen, damit sie auch im Deutschen besser werden (ist ja bei vielen so, dass sie beide Sprachen nicht gut beherrschen). So viel zur politischen Absicht, " Da hat die Politik aber was falsch verstanden. Der Muttersprachenunterricht ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Freizügigkeit innerhalb der EU zu gewährleisten. Denn Kinder, die die Sprache nicht beherrschen, in die sie evtl. mit ihren Eltern uzrückziehen, haben keine guten Chancen in der Scuhle. Freizügigkeit ist aber ein hohes Gut in der eU, daher also diesesGesetz. Wie weit das nun wirklch zur Freizügigkeit beiträgt, wievielder Muttersprachenunterricht leisten kann, bleibt dahingestellt. Naja, und letztendlich kann erstmal die Motivation auch wurscht sein. Wenn sie es heute also machen, um die letztendlich die dt. Sprache zu fördern, ist es ja auch gut. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 05.05.2013, 23:41