Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Geburt in England? Und Staatsangehoerigkeit??

Thema: Geburt in England? Und Staatsangehoerigkeit??

Also ich wohne jetz seit 4 1/2 Jahren in England. Meine grosse Tochter is in Deutschland geboren und hat auch nur die deutsche Staatsangehoerigkeit, weil ich nie wirklich vor hatte trotz englischer Herkunft und englischem Mann auf die Insel zu ziehen und wollte es meiner Tochter selber ueberlassen. Jetz bin ich in der 29. Woche schwanger und so langsam ueberlege ich wie es denn nun mit Wuermchen Nummer 2 aussieht. Klar, durch die Geburt hier drueben bekommt er ja dann automatisch die englische Staatsbuergerschaft aber wie bekommt er die deutsche?Und wie kann ich fuer meine Tochter die englische Staatsangehoerigkeit beantragen? Waere nett wenn mir jemand helfen koennte... DANKE LG von der Insel Jenny und Zappelwurm

von MrsGrumpy191106 am 19.05.2013, 21:38



Antwort auf Beitrag von MrsGrumpy191106

Unsere Tochter wurde in England geboren hat aber nur die deutsche Staatsangehoerigkeit, weil wir beide Deutsche sind. Wir koennten jetzt die doppelte Staatsbuergerschaft beantragen, aber das ist auch ziemlich teuer ( auch fuer unsere Tochter). Ich weiss leider nicht wie es ist wenn ein Elternteil Englaender ist...denke dass man dann problemlos und kostenfrei beide Staatsbuergerschaften bekommt? Hast Du schonmal bei der UK border agency/ Home Office auf der Webseite geschaut?

von kfischgen am 19.05.2013, 22:27



Antwort auf Beitrag von kfischgen

ne hab ich noch nicht aber danke werde ich gleich mal machen...beide deutsch u in southampton? wie hats euch denn dahin verschlagen?Wenn ich mal fragen darf?

von MrsGrumpy191106 am 19.05.2013, 22:37



Antwort auf Beitrag von MrsGrumpy191106

Zuerst ist mein Mann beruflich hierher versetzt worden und dann hat es uns so gut gefallen dass wir geblieben sind:-) und wo wohnt Ihr?

von kfischgen am 19.05.2013, 22:46



Antwort auf Beitrag von kfischgen

wir wohnen ne 3/4 std mit dem Zug von Brighton entfernt. Southampton is echt schoen... :)

von MrsGrumpy191106 am 19.05.2013, 22:52



Antwort auf Beitrag von MrsGrumpy191106

Es gibt britische Staatsbuergerschaft, aber keine englische. Man bekommt Staatsbuergerschaft auch nicht automatisch durch Geburt in GB und um britische Staatsbuergerschaft an Kinder weitergeben zukoennen muss mindestens ein Elternteil britisch "by birth" sein "british by descent" zB reicht nicht. Herr Alba zB ist british by descent (sein Vater ist britisch und in GB geboren aber Herr Alba kam nicht in GB auf die Welt, ich vermute allerdings dass das anders ist fuer military personel) und unsere GB-geborenen Kinder hatten kein Anrecht auf britische Staatsbuergerschaft. Das hat sich erst geaendert als Herr Alba "naturalized" wurde dafuer muss man aber mindestens 5 Jahre ununterbrochen in GB gelebt haben.

von Alba am 20.05.2013, 07:42



Antwort auf Beitrag von Alba

Weiss auch net warum ich immer englisch statt britisch schreibe lach.aber genau das meine ich mit der Staatsangehörigkeit. :D zum militaer gehören wir beide beruflich jetz nicht aber mr grumpy is ein gebuertiger inselaffe :P u ich hab beide Staatsangehörigkeiten obwohl ich in deutschland geboren bin. Aber danke für die info.

von MrsGrumpy191106 am 20.05.2013, 07:56



Antwort auf Beitrag von Alba

Hallo Alba, das mit der britischen Staatsangehoerigkeit ist natuerlich richtig, aber man kann sie auch erwerben, wenn beide Eltern nicht-britische EU-Buerger sind und ein "indefinite leave to remain" erhalten haben. Soweit ich weiss, ist das eine Stufe vor "naturalisation". Der "indefinite leave to remain" muss beantragt werden und man bekommt ein schriftliches Zertifikat. Dieses muss man vor der Geburt in Haenden halten. Unser Sohn hat so mit Geburt in London beide Staatsangehoerigkeiten erhalten. Gruss FM

von Foreignmother am 21.05.2013, 11:02



Antwort auf Beitrag von Foreignmother

Hallo FM, natuerlich kann man sie erwerben. Mein halbes Labor ist dabei british zu werden oder sind es -wie mein Australier- gerade geworden. Aber ein Baby braucht mindestens ein Elternteil das "british by birth" oder "british by naturalization" ist damit es ein Anrecht auf britische Staatsbuergerschaft hat, es sei denn das hat sich in den letzten 5 Jahren geaendert. Meine Kinder hatten kein Anrecht auf britische Staatsbuergerschaft weil ihr Vater "british by descent" war zur Zeit ihrer Geburt, mittlerweilen ist er naturalized, jetzt sollte es eigentlich gehen . Meine Kinder werden auch ihre neuseelaendische Staatsbuergerschaft nicht weitergeben koennen weil "Kiwi by descent" es sei denn sie werden naturalized irgendwann aber dafuer muessten sie auch 5 Jahre in NZ leben irgendwann. You've made yourself rare here recently. You'r ok? Alba

von Alba am 21.05.2013, 13:54



Antwort auf Beitrag von Alba

Hallo Alba, Dann hat sich das in den letzten 10 Jahren geaendert, denn mein Mann und ich sind beide keine Englaender, haben beide "indefinite leave to remain" beantragt/erhalten und mein Sohn ist ab seiner Geburt in England Englaender und kann seine Staatsangehoerigkeit auch an seine Kinder weitergeben, egal wo er lebt. Vielleicht sind inzwischen die Naturalisationsgesetze erweitert worde, so dass diese Moeglichkeit entfaellt? Ansonsten, vielen Dank der Nachfrage, mir geht es gut, bin nur ziemlich mit Arbeit ueberschwemmt... Aber besser so als Langeweile. Alles Gute nach Schottland aus der regnerischen CH. Gruss FM

von Foreignmother am 21.05.2013, 14:43



Antwort auf Beitrag von Foreignmother

Ich habe gerade mal auf der Seite der Border control agency nachgelesen und anscheinend wurden die Regeln tatsaechlich 2000 und dann nochmal 2006 geaendert. Das sind die Regeln fuer Buerger der EEA Staaten, fuer nicht Europaeer siehts dann auch schon wieder anders aus. Es ist kompliziert. Was wir dann Visa/Pass maessig machen falls sich Schotland im Referendum naechstes Jahr fuer volle Unabhaengigkeit entscheidet oder falls sich GB fuer einen EU Austritt entscheidet, heaven knows Hier in Schottland scheint heute die Sonne, bei leider nur um die 12 C. Es waermt einfach nicht auf dieses Jahr. Mir tun all die Touristen in ihren dicken Jacken und Handschuhen leid, die froestelnd auf die schottischen Kinder in ihren kurzeln Aermeln und Sandalen starren.

von Alba am 21.05.2013, 16:49



Antwort auf Beitrag von Alba

... - ich war vor cca. 20 Jahren (sooo lange her - oh nein?!) in England in einem kleinen Dorf nahe der schottischen Grenze. Es war im Juni, Wetter nicht schlecht - aber wenn es hoch kam, waren es vielleicht 20 Grad, mehr nicht. Also nicht wirklich hochsommerlich. Aber die Kinder liefen da sommerlich spärlich bekleidet rum, sprangen in Badehose von der Kaimauer ins (eiskalte) Wasser und überhaupt alle erweckten den Anschein, es sei richtig heisses - und nicht nur grad mal mässig warmes - Sommerwetter. Das fand ich damals interessant und irgendwie amüsant! Alles Gewohnheitssache... :-)

von MM am 21.05.2013, 17:56



Antwort auf Beitrag von MM

20 Grad ist für die Hochsommer :-) Haben wir in Finnland auch erlebt. Wir im Pullover und langen Hosen, die Finnen im Bikini am See ...

von Kacenka am 22.05.2013, 09:35



Antwort auf Beitrag von MM

20 C ist fuer einen Schotten und auch fuer Nordenglaender durchaus hochsommerlich. Meine Kinder waren letzen Juli in der Tallisker Bay auf Skye bei circa 18 C und strahlendem Sonnenschein im Atlantik, keine Ahnung was die Wassertemperatur war. In Neuseeland war das uebrigens nicht anders, obwohl es dort generell waermer ist. Ich sah da oft Leute in kurzen Hosen selbst mitten im Winter wenn es morgens Frost hatte. Viele Schuluniformen dort haben nicht mal lange Hosen. Mir ist es mittlerweilen auch bei durchschnittlichen deutschen Wohnungstemperaturen meist zu warm. Ich reise immer mit einem Stapel kurzaermeliger T-shirts an wenn ich Weihnachten nach D komme. Meine Kinder und ich sitzen dann in kurzen Aermeln meiner (doofen) Schwaegerin in mehreren Schichten Wollpullis gegenueber.

von Alba am 22.05.2013, 09:44



Antwort auf Beitrag von Alba

Du schriebst irgendwo, dass Du gegen die Unabhaengigkeit Schottlands bist. Kannst Du das mal ein bisschen ausfuehren? Wuerde mich interessieren. Habe letztens noch beim News Quiz sehr schoene Diskussionen ueber das Referendum gehoert... Viel Spass mit kurzen Aermeln und so. Ich habe mich in London im Winter auch immer ueber die Maedels in Spaghettitraegern vor den Clubs amuesiert - Montag waren die natuerlich alle krank, aber wenigstens haben sie keine Garderobengebuehr fuer einen Mantel gezahlt. Gruss FM

von Foreignmother am 24.05.2013, 11:50



Antwort auf Beitrag von Foreignmother

Es ist eine ganze Reihe von Gruenden warum ich gegen die Unabhaengigkeit bin, ich weiss nicht ob ich heute nachmittag Zeit habe die alle aufzuschreiben. Zum einen finde ich gibt es viel zu wenig Antworten auf ein paar wichtige Fragen zB: - wird Schottland der EU angehoeren oder nicht? Schottland wuerde gerne, aber die EU sagt, das muss neu verhandelt werden und Spanien hat schon gesagt, dass es dagegen stimmen wird (hauptsaechlich um den eigenen Gebiete mit Unabhaengigkeitsbestrebungen keinen Praezedenzfall zu bieten). - falls Schottland in die EU kommt wieviel Einfluss wird ein kleines 5 Millionen Volk wie Schottland haben (bugger all, I predict) - wieviel Nordseeoel ist tatsaechlich vorhanden, wird es innerhalb der schottischen Hoheitszone liegen (das ist nicht ganz so klar wie die SNP (Scottish National Party) behauptet) - wieviel der GB Schulden wird Schottland uebernehmen muessen. Die SNP behauptet, dass Schottland keinen penny der GB-Schulden uebernehmen muss Ich bezweifele das, Rest-GB waere schoen bloed wenn sie da mitmachen. - Waehrung: SNP wuerde gerne das Pfund behalten, GB treasury will da nicht mitmachen und das verstehe ich auch. Eine gemeinsame Waehrung wuerde eine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspoiltik voraussetzen. Warum unabhaengig werden um dann doch wieder gemeinsame Wirtschaftspolitik zu machen? Fuer mich fuehlt sich das alles sehr anachronistisch an. Der Acts of Union ist mehr als 300 Jahre her. Meine unterfraenkische Heimat war noch gut 100 Jahre laenger eigenstaendig (bevor Napoleon uns an Bayern verschacherte) und wir kaemen nicht auf die Idee zu separieren. Was mich aber am meisten stoert ist, dass es wirklich hauptsaechlich auf einem anti-englischen Sentiment beruht, ein Sentiment das hauptsaechlich auf uralten Geschichten und Halbwahrheiten beruht, von Bannockburn ueber den Highland clearances bis Thatcher's poll tax. Das gibt kaum jemand zu aber man kann es wirklich spueren. Der Ton hat sich in den letzten Wochen sehr verschaerft. Ich haette weniger ein Problem mit der ganzen Idee wenn es auf eine positiven Ausblick beruhen wuerde aber Unabhaengigkeit weil manche Leute einem Jahrhunderte alten Groll mit sich herum schleppen? Really? I wish they would all grow up a bit. In meiner direkten Umgebung gibt es sehr viel mehr Gegner als Befuerworter, aber es sind noch gut 16 Monate bis zum Referendum und ich vermute die Diskussion wird noch um einiges intensiver und ich befuerchte um einiges unangenehmer.

von Alba am 24.05.2013, 17:09



Antwort auf Beitrag von MrsGrumpy191106

Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, ist es meines Wissens kein Problem für Dein im Ausland geborenes Kind auf der Botschaft oder dem Konsulat eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen, die Gebühr dafür ist nicht viel höher als normal bei einem deutschen Standesamt. Die Info dazu findest Du auf der INternetseite des betreffenden Konsulats oder der Botschaft, wo Du das beantragen willst. Wenn Du willst, kannst Du dann auch einen deutschen Kinderausweis dort beantragen, aber wenn Dein Kind die doppelte Staatsbürgerschaft hat, brauchst Du ja nur einen Kinderausweis. Wie das in GB mit der Geburturkunde läuft, weiss ich nicht, das erfährst Du sicher vor Ort.

von Kacenka am 20.05.2013, 10:29



Antwort auf Beitrag von Kacenka

Hej! Ich kann nicht so ganz einsehen, wieso jemand eine deutsche Geburtsurkunde braucht --- zumindest kannst Du die ja beantragen, wenn Ihr nach Dtld. zurückzieht und sie evtl. benötigt. Wichtiger ist, daß das Kind im Standesamt I Berlin bekannt ist - und das erreicht man, indem man eben diese Geburtsurkunde ebantragt, aber auch, den dt. Paß. Und den braucht man öfter als eine dt. Geburtsurkunde. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 20.05.2013, 10:35



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Aha - ich dachte man braucht die Geburtsurkunde, um den Pass zu bekommen? So wars jedenfalls bei uns. Sonst braucht man die natürlich nicht, und sowieso ist das bei doppelter Staatsbürgerschaft ziemlich egal, man kann die Geburt in Deutschland auch noch Jahre später anzeigen und verliert sein Anrecht auf den Pass nicht. Also wems zu aufwendig ist, dem reichen erst mal die Papiere von der anderen Staatsbürgerschaft. So hab ich die Infos aus der Botschaft hier damals verstanden. also alles kein Problem, würde ich sagen.

von Kacenka am 20.05.2013, 15:11



Antwort auf Beitrag von Kacenka

Frag mal bei der deutschen Auslandsvertretung wegen der deutschen Staatsangehoerigkeit nach. Da hat sich vor einiger Zeit was geaendert. Ich weiss jetzt nicht ob unsere Kinder (die, die nach einem bestimmten Datum geboren wurden) oder deren Kinder bei der deutschen Auslandsvertretung registriert werden muessen damit sie die deutsche Staatsangehoerigkeit vom deutschen Elternteil erwerben. Wir haben bisher auch noch keine deutschen Papiere fuer unser Kind. Leider muessen ja beide Elternteile bei der deutschen Auslandsvertretung vorsprechen. Wir muessen mehrere Stunden und das letzte Mal als wir da waren habe ich nicht dran gedacht, dass wir gleich eine Namenserklaerung fuer unser Kind abgeben koennten und hatte auch keien Unterlagen dabei. Der Kleine hat jetzt erst einmal einen italienischen Pass und einen italienischen Personalausweis. Wenn man in bestimmte Laender reist, muss man eine Wertmarke in den Pass kleben. Das waere uns teuerer gekommen als den Personalausweiss zu besorgen (den Pass brauchten wir da nicht unbedingt). Deshalb haben wir beide Dokumente. Irgendwann will ich fuer den Kleinen aber auch einen deutschen Pass beantragen. Der kostet ungefaehr das gleiche wie der italienische, nur braucht man da halt nicht diese Wertmarke, die imemr nur 1 Jahr gueltig ist (und das wohl nicht mehr ab Kauf der Marke sondern ab Geburtstag des Passinhabers).

von germanit1 am 20.05.2013, 17:49



Antwort auf Beitrag von Kacenka

Nein, man braucht eine und nicht speziell eine deutsche Geburtsurkunde um einen Pass zu bekommen. Mein Kind hat keine deutsche Geburtsurkunde und hat trotzdem einen deutschen Pass.

von Pamo am 20.05.2013, 18:23



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej Pamo! Danke ,ich grübelte jetzt auch schon eine Weile, wie´unsere Kinder denn ihre dt. Pässe bekommen haben ohne dt. Geburtsurkunde. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 20.05.2013, 19:24



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo, man braucht in England definitiv keine deutsche Geburtsurkunde. Man geht mit den Papieren, die man vom Krankenhaus bekommt zum nächstliegenden Registry Office und gibt dort die Geburt bekannt und bekommt eine Geburtsurkunde. Ich musste unsere Geburtsurkunde ins deutsche übersetzen lassen :( Aber auch nur, weil ich in Deutschland noch gemeldet bin und London mein Zweitwohnsitz ist und die Gemeinde dort ist seeeeehr klein und es scheint keiner englisch zu können Der Herr in der Botschaft hatte sich selber darüber gewundert. Bevor wir einen Pass beantragen konnten mussten wir eine Namenserklärung machen. LG, Ummee

von Ummee am 21.05.2013, 09:45



Antwort auf Beitrag von Ummee

Wir haben die Geburtsurkunde nicht übersetzen lassen müssen, weil wir den ersten deutschen Pass über das Konsulat gemacht haben. Spaßeshalber habe ich bei der hiesigen deutschen Gemeinde angefragt: Die hätten hier für einen Erstpass auch eine Übersetzung gewollt - egal ob sie Englisch können oder nicht. Bei Nachfolgepässen stellt sich die Frage nicht mehr. Die Namenserklärung ist nach deutschem Recht dann notwendig, wenn man unverheiratet ist oder bei der Eheschliessung keinen Familiennamen bestimmt hat. (Lustigerweise wollte das deutsche Konsulat auch von uns eine Namenserklärung, obwohl wir ausserdeutsches Namensrecht gewählt haben. Und wir sollten schwören, dass wir etwaige Vollgeschwister genauso nennen werden - was ich ja eben bei ausländischem Namensrecht nicht muss. )

von Pamo am 21.05.2013, 10:04



Antwort auf Beitrag von Kacenka

... - da wo die Kinder geboren sind, dann muss man sie halt nur (beglaubigt) übersetzen lassen. Den Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft der Kinder kann man ja auf verschiedene Art haben und nachweisen - z.B. können sie diese von den Eltern bzw. einem Elternteil "erben". Es gibt da wohl verschiedene Fälle und Konstellationen... Das mit dem Standesamt in Berlin verstehe ich nicht so ganz, denn man kann doch den deutschen Ausweis für die Kinder auch einfach bei einer anderen Behörde/Kommunalbehörde/Einwohnermeldeamt etc. in Deutschland beantragen, wenn man dort ist - ?! Kenne ich zumindest so... Aber OK, ist etwas OffTopic, die AP fragt ja bzgl. Grossbritannien, und da dürfte es nochmal ziemlich anders sein.

von MM am 21.05.2013, 11:00



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich habe den Namen meines Mannes nicht angenommen, aber unser Sohn hat den Nachnamen meines Mannes. Vielleicht brauchte ich deshalb die Namenserklärung? Keine Ahnung, die hiesige Bürokratie, was soll man dazu noch groß sagen

von Ummee am 21.05.2013, 11:37



Antwort auf Beitrag von MM

Wir haben fuer unsere Tochter eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen. ( NL ). Das ging bei der Anmeldung ohne Probleme und mit ueberschaubaren Kosten. Diese brauchten wir auch fuer den Pass ( deutsche Nationalitaet ). den haben wir - nebst Namensbestimmung - auf dem deutschen Konsulat bekommen. Sie hat - wir sind beide deutsch - die deutsche Staatsbuergerschaft, kann aber wohl spaeter mal die niederlaendische beantragen, vorausgesetzt, wir bleiben hier. Das ist nach unserer bisherigen Erfahrung aber nicht notwendig.

von NinnyM am 21.05.2013, 16:53



Antwort auf Beitrag von NinnyM

Hejallesammen! Nun habe ich alles nachgelesen - und weil die Frage aufkam: Natürlich kann man den dt. Kinderausweis etc. im Konsulat und sonstwo beantragen - das l#äuft dan neh automatisch alles über das berliner Standesamt und somit sind die kinderdort gemeldet, o hne daß man selbst eine offizielle meldung abgegeben hat. ABER: Man muß eben irgendein Formular beantragen für´s Kind, um sozusagen für dt Behörden "als vorhanden" aktenkundig. ich hoffe, damit sind die unklarheiten beseitigt. Zu diesem Thema geistern die traurigstern Halbwahrheite durch´s Netz. Gerade eben erst habe ich menen Mann gebeten, einermit einem Dänen in Dtld. verheirateten Deutschen zu erklären, daß ihre dänische-deutschen Kinder auch jetzt schon nicht entscheiden müssen, was sie sein wollen, wenn sie erwachsen sind. (Allerdings müssen dänische Kinder i mAusland mit Volljährigkeit bis zu einer gewissen Altersgrenze den Erhalt der dän. Staatsbürgerschaft beantragen, damit sie ihnen incht verfällt. Behalten dürfen sie dann durchaus beide!) Eine Sache ist, das selbst zu glauben - eine andere, sie auch noch öffentlich an andere so weiterzugeben,daß die glauben. Hovsa, da kennt sich ejmandsau. Seufz. Am besten also gerne Paragraphen anschauen,denn meine Erfahrung ist leider auch, daß selbst Konulats- und Botschaftsangehörige oder andere "offizielle" Stellen manchmal nicht ganz auf dem laufenden sind (s.a. Muttersprachenunterricht etc.) Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.05.2013, 09:09



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

"Am besten also gerne Paragraphen anschauen,denn meine Erfahrung ist leider auch, daß selbst Konulats- und Botschaftsangehörige oder andere "offizielle" Stellen manchmal nicht ganz auf dem laufenden sind (s.a. Muttersprachenunterricht etc.)" Du sprichst mir aus dem Herzen! Meine Erfahrung: je öfter man nachfragt, umso mehr Versionen erhält man :-) Naja, aber das mit der Staatsbürgerschaft ist in der EU zum Glück nicht mehr so wild. Meine in CZ lebende russische Freundin mit ihren zwei Kindern beneide ich dagegen nicht um dieses Theater jedesmal...

von Kacenka am 22.05.2013, 09:33



Antwort auf Beitrag von Kacenka

Bei uns gibt es Urkunden auf mehrsprachigem Vordruck. Da wuerde ich einfach mal nachfragen. Bezahlt habe ich dafuer das letzte Mal nichts.

von germanit1 am 22.05.2013, 18:49



Antwort auf Beitrag von germanit1

Fuer den duetschen Pass hat bei uns die auslaendische Geburtsurkunde gereicht, die allerdings uebersetzt und beglaubigt sowie ueberbeglaubigt werden musste. In unserem Fall von einem chinesischen Notar und dem chinesischen Aussenministerium. Den deutschen Kinderreisepass haben wir dann ganz schnell von der Botschaft bekommen. Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir ueber die Botschaft beantragt. Das dauert bisnzu einem Jahr. Wenn man in D noch gemeldet ist, stellt die Heimatgemeinde die deutsche Geburtsurkunde aus, sonst das Standesamt Berlin. Man kann die deutsche Geburtsurkunde dann entweder ueber die Botschaft zustellen lassen, oder beim Einwohnermeldeamt seiner Heimatstadt abholen. Bei britischen Staatsangehoerigen war die Passbeantragung im Auskand einfacher. Deshalb haben Freunde von uns erst einmal nur einen britischen Pass beantragt.

von Astrid18 am 26.05.2013, 01:55