Sehr geehrter Professor Heininger!
Unser Gesundheitsamt teilte mir auf Nachfrage mit, dass alle Gesundheitsämter sich mit den öffentlichen Empfehlungen nach der Stiko richten würden und diese vorher nicht aussprechen. Also wären Impfschäden ggfs nicht abgesichert. Dazu kämen allein Kosten von vier Mal rund 97 Euro plus Arztkosten, die bestimmt wegen der fehlenden Stikoempfehlung nicht erstattet werden.
Würden Sie dennoch zur Impfung raten? Wir müssten dann ans Sparbuch der Kleinen ran.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jolly
von
Jollygirl29
am 08.01.2014, 21:26
Antwort auf:
Würden Sie zu der Impfung Meningokokken B raten?
Hallo,
Was die juristische Absicherung im unerwarteten Falle eines im Schadens betrifft, so ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Bundesländer empfehlen öffentlich ganz allgemein die Impfung gegen Meningokokken. Damit ist diejenige gegen Gruppe B auch abgedeckt. In anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. Dort wird die öffentliche Empfehlung (diese ist juristisch bindend!) Nach Seroguppen spezifiziert.
Was die Kostenübernahme betrifft: wie in der Antwort einer Forumsteilnehmerin gesagt, manche Krankenkassen bezahlen diese Impfung bereits heute. Fragen Sie doch bei ihrer Kasse nach. Alles Gute!
von
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger
am 08.01.2014
Antwort auf:
Würden Sie zu der Impfung Meningokokken B raten?
Meine Krankenkasse hat die Kosten übernommen. Etliche Kassen machen das, frag halt bei Deiner mal nach.
von
centa72
am 08.01.2014, 22:12