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(größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

Thema: (größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

Meine Schwiegereltern sind am Donnerstag für ein verlängertes WE zu Freunden gefahren. Als sie am Sonntag abend zurückkamen, traf sie der Schlag! Beim heraustragen der Taschen ist wohl ein Nachbarkater unbemerkt in die Wohnung geschlüpft und hat die drei Tage dort verbracht. und die Wohnung verwüstet: Auf Sofa und Sessel gekackt, überall markiert, einen Vorhang zerfetzt, Tapete zerkratzt, Porzellanfiguren (u.a. aus meissener Porzellan - Erbstücke) heruntergeworfen und ein altes Buch (NT aus den 17 Jhd) zerkratzt und Seiten zerissen. Einige der Dinge haben nicht nur ideellen Wert sondern auch höheren materiellen ... Meine SE haben den Kater (sie wussten nicht, wo er hingehört) eingefangen und zum TA gebracht (er hatte in den Tagen nur das Wasser aus der Gießkanne getrunken und nichts gefressen), über den Chip wurde der Besitzer ausfindig gemacht - dieser fühlt sich nicht verantwortlich für die zerstörten Sachen und ist nicht bereit zu zahlen. Wie müssen meinen SE weiter vorhgehen? Ihre versicherung sieht den Besitzer des Katers in der Verantwortung Danke

von Mum von Tobi und Mara am 10.02.2014, 23:19



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Hallo, die Sachlage ist eigentlich sehr eindeutig. § 833 BGB "Tierhalterhaftung": "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Normalerweise müsste das auch die Haftpflicht des Besitzers zahlen, aber das ist ja nicht das Problem deiner SE. Also ich würde dem Besitzer einen netten Brief schreiben mit Hinweis aufs BGB und Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung. Wenn nix passiert - zum Anwalt. LG Julia

von JuliaA am 11.02.2014, 08:14



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Mir tut der Kater total leid. Der einfachste Weg ist m.E. dass die Versicherung deiner Schwiegereltern sich mit den Katzenbesitzern in Verbindung setzt und von da aus mit deren Versicherung direkt verhandelt.

von Pamo am 11.02.2014, 08:17



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Hm, Tierhalterhaftpflicht kommt sicher in Frage. Allerdings werden die Schwiegereltern vermutlich eine Teilhaftung bekommen. SIE haben nicht aufgepasst, dass der Kater nicht in die Wohnung kam. Katzen sind - glaube ich - in der normalen Haftpflicht mitversichert. Sie können ja erst mal bei ihrer Versicherung anrufen und dort nachfragen, wie sie vorgehen sollen.

von ungewohnt am 11.02.2014, 08:54



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Hi, ich habe auch im anderen Forum interessiert mitgelesen, wie da so die Meinungen sind. Sorry, aber wieso muss ich aufpassen, dass keine Katze in mein Haus läuft? Gegenbenenfalls weiss ich nichtmal was von der Katze. Und dass die Tür beim Koffer einladen mal eine Weile aufsteht, kann man ja wohl keinem vorwerfen? Ich finde diese Art der Betrachtung etwas befremdlich. Ich bin ein großer Tierfreund, aber wie gesagt, wenn das nicht gerade ein Dauergast ist, gehe ich nicht unbedingt davon aus, dass da einfach einer in meine Wohnung läuft und würde demnach auch nicht ständig das ganze Haus (mal eben 200 qm) kontrollieren ob vielleicht doch ... ??? Deinen Schwiegereltern viel Glück. Liebe Grüße Petra

von Cossi99 am 11.02.2014, 09:01



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Hab da im Fernsehn mal ein Urteil wegen Kratzspuren auf der Motorhaube gesehen, da musste der Halter nicht bezahlen weil es schwierig ist eine freilaufende Katze zu beaufsichtigen, anders als beim Hund. Aber im Internet steht schon das die Haftpflicht den Schaden uebernimmt.

von aeule am 11.02.2014, 09:32



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Wer sich ein Tier als Haustier hält, trägt auch die Verantwortung dafür, wo es sich aufhält und was es dort anstellt. Dies gilt für jedes von Menschen gehaltene Haustier. also auch für domestizierte Katzen. Wer diese Verantwortung nicht tragen will, weil sie ihm zu mühsam und risikoreich ist, der sollte sich überhaupt kein Haustier anschaffen. Solche Überlegungen ("ja, aber ich kann doch meine Katze nicht 24/7 beaufsichtigen...") sollte man sich eben machen, BEVOR man sich ein Tier anschafft. Dass man Katzen (und in unserem Land/Kulturkreis tatsächlich NUR Katzen) unbeaufsichtigt wie Wildtiere frei herumlaufen - sprich streunen - lassen kann, ist nur der Kulanz und Toleranz der Mitbürger geschuldet. Aus dieser Kulanz darf man sich aber als Tierhalter kein selbstverständliches Recht ableiten - und schon gar keine Straffreiheit im Schadensfall. Sprich - solange keiner meckert und nichts passiert, kann ich meine Katze, meinen Hund, meinen Esel, meine Gänse.... frei rumlaufen lassen, wie es mir passt. Aber nur weil sich vielleicht lange Zeit keiner beschwert und keiner zu Schaden kommt, entbindet mich das nicht von meiner Haftung, WENN denn mal was passiert.

Mitglied inaktiv - 11.02.2014, 21:04



Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Wenn meine Freigängerkatzen durch Schusseligkeit der Nachbarn alleine und in Panik ohne Fressen und Trinken eingesperrt gewesen wären, sollten die Nachbarn froh sein, wenn ich nicht auch noch ein Buch zerkratze.

Mitglied inaktiv - 12.02.2014, 07:52



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Hab mal bei unserer Versicherung nachgefragt, also kleinere Tiere bis Katze sind normalerweise in der Haftpflichtversicherung dabei, ab Hund Pferd Kuh usw. braucht man eine extra Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es wirklich Urteile wo die Haftpflichtversicherung bzw der Halter nix zahlen mussten wie z.B. Kratzer auf der Motorhaube.

von aeule am 12.02.2014, 08:16



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Also mal ganz ehrlich? Glaubst du etwa,die haben das mit Absicht gemacht und finden das toll, was passiert ist? Deine Aussage finde ich grade nicht in Ordnung. MIR tut die Katze auch total leid, ABER ich bin der Meinung, daß den Leuten des Hauses keine Schuld trifft. ICH habe noch nie kontrolliert, ob fremde Tiere aus Versehen mein Haus betreten, wenn ich im Sommer z.B. die Tür länger auf habe und danach weg fahre. Meine Katzen sind auch Freigänger und sollte sowas passieren, wäre ich erstens einmal froh, daß meiner Katze nichts schlimmeres passiert ist (ist ja schon schlimm genug alles) und zweitens würde ich, soweit finanziell möglich (falls die Haftpflicht nicht zahlt) den Schaden selbstverständlich übernehmen! Und umgekehrt erwarte ich dieses natürlich auch. Davon mal abgesehen würde ich mich an Stelle der Leute, an einen Rechtsanwalt wenden, falls keine Einigung geschieht.

von lejaki am 12.02.2014, 10:24



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Meine Versicherung sollte das schon zahlen, natürlich, trotzdem wäre ich sauer, dass meine Katze eingesperrt war.

Mitglied inaktiv - 12.02.2014, 10:39



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Ich finde ehrlich gesagt nicht, daß man wegen sowas sauer sein muß. Neben der Katze (die tut mir richtig leid) tun mir echt die Leute leid, die nach einem Kurzurlaub in so eine Sauerei zurückkommen und nun mit Pech auch noch auf ihrem (anscheinend nicht unerheblichen) Schaden sitzen bleiben oder nun einen Rechtsstreit anfangen müssen deswegen. Es passiert eben immer wieder, daß katzen aus Versehen irgendwo eingesperrt werden (Keller, Gartenhaus, Garage ect.) da kann man einfach niemanden einen Vorwurf machen, finde ich.

von lejaki am 12.02.2014, 16:28



Antwort auf Beitrag von lejaki

Sauer, in Sorge, voll Mitleid mit der Katze, aufgewühlt, etc. Rechtsstreit muss es doch nicht geben - der Versicherung melden, die wendet sich an die andere Versicherung, ich hoffe, es wird ausgeglichen. Nur weil ich da "in der Katze" drinstecke, würde ich ja niemanden auf seinem Schaden sitzen lassen.

Mitglied inaktiv - 12.02.2014, 17:45