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frage zur Mieterhöhung und Kündigung einer box

Thema: frage zur Mieterhöhung und Kündigung einer box

hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen mein Pferd stand in einem Reitstall 240€ im Monat Anfang März haben wir einen brief erhalten, in dem stand, dass auf Grund der hohen futterkosten die miete ab dem 1.4. um 50 € auf 290€ erhöht wird. dabei war eine Einverständniserklärung die man unterschreiben musste wenn man damit einverstanden ist . ich bin es nicht habe dem Besitzer geschrieben, dass ich mit de Erhöhung nicht einverstanden bin und somit meinen offenstellplatz fristlos kündige ich habe mein Pferd letzte Woche zu einer Freundin gestellt (sie hat 2 eigene Pferde am haus und kümmert sich während meiner ss um meine stute) der vermietet hat mir heute vom Konto den betrag von 240€ abgebucht. ich habe das geld zurück geholt und ihm 100 € als leermiete überwiesen die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ich habe im netzt gelesen, dass bei Mieterhöhung von einem auf den anderen Monat eine fristlose Kündigung rechtens ist aber ist das auch so ? ich hab ihm die leermiete überwiesen, weil ich ja die 3 Monate Kündigungsfrist hab, und solange bin ich auch bereit die leermiete zu bezahlen allerdings nicht die volle miete, da mein pderd bei ihm ja nun kein Futter braucht und auch dreck macht was ist rechtens ??? bin dankbar für produktive antworten =)

von Merle83 am 01.04.2016, 14:27



Antwort auf Beitrag von Merle83

Ich habe keine Ahnung ob das rechtens ist. Aber warum rufst du ihn nicht einfach mal an und ihr klärt das persönlich?

von lejaki am 02.04.2016, 00:27



Antwort auf Beitrag von lejaki

das habe ich er möchte die miete von 290€

von Merle83 am 02.04.2016, 08:59



Antwort auf Beitrag von Merle83

Ich könnte zumindest vorstellen, daß es rechtens ist, daß er die alte Miete von 240€ verlangt in der Kündigungsfrist. Du könntest dann ja das Pferd so lange da stehen lassen bis das rum ist und dann zu deiner Freundin. Immerhin hast du ja kein Einverständnis zur Mieterhöhung gegeben also würde ich die Erhöhung auch nicht zahlen. Aber ich kenne mich damit wirklich nicht aus und würde mich da mal beraten lassen von einem Anwalt bevor man was falsches macht und hinterher ist der Ärger groß.

von lejaki am 02.04.2016, 11:12



Antwort auf Beitrag von Merle83

Also bei eine mieterhöhung darfst du fristlos kündigen und der Stallbesitzer hat kein anspruch an geld....auch keine leermiete...zb du könntest zu 1.4 gehen u gut ist, vorrausgesezt du hast schriftlich gekündigt aufgrund der mieterhöhung....nur wenn du regulär kündigst dann musst du die 3 monatige frist einhalten

von Lillallu am 12.04.2016, 23:49