Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezuglich Kindersitzen im Auto.
Mein Sohn wird demnächst st Drei und ist recht groß und wiegt auch seine 15kg inzwischen. Er fährt momentan im Reboarder und wird das auch so lange es geht, die Zeit ist aber allein aufgrund seiner Größe absehbar. Ein Sitz ohne integrierten 5-Punktgurt ist im Augenblick für ihn undenkbar, er würde mir ständig aus den 3-Punkt Gurten entwischen wollen. Hinten sitzen geht nicht, da wir noch einen zweiten Kindersitz fur den kleinen Bruder da haben.
Mein Schwager ist in der Reha tätig und meinte, dass Reha-Kinder in ihren Sitzen (die auch nur bis 18kg mit internen Gurten gesichert sein dürfen), "doppelt angeschnallt werden.
Ist es auch für ein nicht behindertes Kind demnach zulässig einen 9-36kg Sitz zu verwenden und in der ersten Zeit das Kind so lange die 5-Punktgurte passen damit anzuschnallen (quasi die Bewegungsfreiheit einzudämmen), wenn es ab 18kg zusätzlich gemäß Sitzanleitung mit dem Fahrzeuggurt als 3-Punktgurt gesichert wird?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.
Danke
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 24.08.2017, 00:38
Antwort auf:
Zulässig Kind "Doppelt" anzuschnallen?
Hallo,
Pflicht ist der 3-Punkt-Gurt.
Ein Zusatz 5-Punkt-Gurt schadet ja nicht u ist deshalb auch nicht verboten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Zulässig Kind "Doppelt" anzuschnallen?
zur frage kann ich nicht viel sagen, aber och denke rehasitze sind was anderes als "normale" sitze u doppeltanschnallen bestimmt nicht getestet bezüglich versicherung und siherheit der kinder.
aber warum keinen reboarder bis 25 kilo nutzen? der axkid mininid z.b. hat eine lange nutzungsdauer, da sitzen Kinder mit 5/6/7 jahren noch drine
von
San17
am 26.08.2017, 06:47
Antwort auf:
Zulässig Kind "Doppelt" anzuschnallen?
Es gehört nicht zur Frage, ganz recht. Aktuelle Rehasitze zB von Thomashilfen haben als Basis einen normalen Recaro-Sitz und unterliegen anschnalltechnisch auch der rein technischen Anforderung, dass ab 18kg mit Fahrzeuggurt angeschnallt werden muss.
Und danke für den tollen Hinweis, aber ich habe bereits einen Minikid. Dummerweise aber nun einmal zwei Kinder, von denen bald keines mehr in die Babyschale passt und bekomme nun einmal keine zwei Minikid in den Zweitwagen. Dort brauche ich als zweiten Sitz also folglich einen vorwärtsgerichteten. Ansonsten gibt es mit Verlaub kein Gesetz, dass mir vorschreibt mein Kind zwingend rückwärts fahren zu lassen. Es ist insofern für meine Frage unerheblich.
Mich interessiert auch keine Diskussion darüber, ob Kinder vorwärts oder ruckwärts fahren sollten. Dazu darf jeder seine eigene Meinung haben.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 26.08.2017, 16:14