Liebe Frau Bader,
ich bin derzeit noch in Elternzeit und werde ab Oktober im Teilzeit in Elternzeit wieder in den Job einsteigen. Die Vertragsergänzung zur Teilzeit ist bereits unterzeichnet.
Nun bin ich wieder schwanger und soll aufgrund einer Hochrisikoschwangerschaft direkt mit Vertragsstart ins Beschäftigungsverbot. Erhalte ich dennoch mein normales, vertragliches Gehalt und wird dieses dann auch für das neue Elterngeld berücksichtigt oder wirkt sich das Beschäftigungsverbot hier irgendwie negativ aus?
Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
von
akirsikka
am 10.08.2020, 09:42
Antwort auf:
Wiedereinstieg TZ in EZ - Beschäftigungsverbot
Hallo,
Wegen einer Risikoschwangerschaft bekommt man eigentlich kein Beschäftigungsverbot, denn das Problem liegt ja nicht bei der Arbeit, sondern der Gesundheit. Richtig wäre hier eine Krankschreibung.
Unabhängig davon haben Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bei einem Beschäftigungsverbot Anspruch auf den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2020
Antwort auf:
Wiedereinstieg TZ in EZ - Beschäftigungsverbot
Danke Frau Bader für Ihre Antwort . Gilt das auch wenn ich weiterhin in Elternzeit bleibe und Teilzeit in Elternzeit mache oder muss ich meine Elternzeit beenden.
Zum BV: bei vergleichbaren Fällen haben die Ärzte in der Vergangenheit gesagt, die Belastung durch die Arbeit könne Mutter und Kind gefährden und deshalb ein BV ausgesprochen. Ich werde sehen, wie es bei mir läuft.
von
akirsikka
am 13.08.2020, 08:15