Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit geht noch bis 2014(dies habe ich 2011 beantragt)
Nun möchte ich aber 40 Std im Monat bei meinem AG wieder anfangen.
Verfällt dann mein Erziehungsurlaub?
Oder könnte ich den "Urlalub" aufheben und ggf später nehmen?
Wie ist die rechtliche Lage?
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus
J.
von
Joosy
am 13.11.2012, 22:08
Antwort auf:
Wiedereinstieg beim Arbeitgeber während der Elternzeit
Hallo,
natürlich können Sie während der Elternzeit bei ihrer Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012