Wieder Eintritt ins Arbeitsleben.....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieder Eintritt ins Arbeitsleben.....

Ich hoffe ich bin mit meiner Anfrage hier richtig, Ich möchte im Januar 2017 nach meiner zweiten Elternzeit ( Geburt erstes Kind 27.4.2014, Geburt zweites Kind 4.7.2015) eigentlich wieder in meinem alten Betrieb anfangen zu arbeiten. Ich bin in einem Beschäftigungsverhältnis, jedoch hat meine damalige Chefin Insolvenz angemeldet, mir wurde telefonisch von zwischenzeitlichen Verwalter mitgeteilt,das wenn ein neuer Pächter gefunden ist, meine Unterlagen an ihn weiter geleitet werden..... Jetzt ist ein neuer Pächter da, der will mich aber nicht wirklich weiter beschäftigen, was kann ich tun? Ich habe keine Kündigung seitens meiner alten Chefin bekommen, nur eine Sozialversicherungsabmeldung und vom zwischenzeitlichen Verwalter eine neue Anmeldung...... Wie kann ich da jetzt rechtlich dagegen vorgehen, da ich ja auch noch Kündigungsschutz habe. Oder? Vielen Dank schon mal

von anja1184 am 09.09.2016, 11:22



Antwort auf: Wieder Eintritt ins Arbeitsleben.....

Hallo, die Firma war insolvent, es gibt einen neuen Pächter. Frage ist, ob eine Betriebsübernahme vorliegt (er nutzt alles weiter-Kundenstamm etc). So wie Sie es schildern eher nicht. Dann keine Ansprüche Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2016



Antwort auf: Wieder Eintritt ins Arbeitsleben.....

Es gibt eine Behörde, die für Kündigungen in der Elternzeit zuständig ist und über entsprechende Anträge entscheidet. Dort erhältst du auch eine Rechtsberatung. Wende dich an diese Behörde.

Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 11:38