Guten Tag Frau Bader, zum Sachverhalt: Mein Sohn wurde am 4. Mai 2018 geboren. Ich bin verheiratet und habe Elterngeld für insgesamt 14 Monate (inkl. Mutterschaftsgeld) beantragt. Dieses setzt sich aus 10 Monaten Basis-Elterngeld (bis einschließlich 3. März 2019) und 4 Monaten Elterngeld-Plus (bis einschließlich 3. Juli 2019) zusammen. Da der Abstand zum ersten Kind nicht allzu groß sein soll, planen wir bereits ein zweites Kind. Bei der Recherche zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind bin ich auf das Stichwort "Verschiebungstatbestand" gestoßen. Laut meiner Recherche liegt ein Verschiebetatbestand u.a. beim Bezug von BasisElterngeld und ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis zum 14. Lebensmonat vor: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/berechnung.php Werden hier immer volle Kalenderjahre verschoben? Oder einzelne Monate? Würden dann, meine Elterngeldbezüge bis einschließlich 3. Juli und früher "übersprungen" werden und die Monate zwischen Juli 2019 und Geburt des 2. Kindes mit 0€ angerechnet werden? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
von Scafi89 am 30.12.2018, 14:13