Sehr geehrte Frau Bader, Aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft letztes Jahr wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 21 Tage Urlaub übrig. Am 17.12.2019 war dann die Geburt und der Mutterschutz ging bis 11.2.2020. Im Anschluss an die Geburt habe ich nun 1 Jahr Elternzeit genommen. Wenn ich nun das Arbeitsverhältnis zum 31.1.2021 kündige. Wie viel Resturlaub steht mir denn dann insgesamt noch zu bzw. Wieviel Urlaubstage kann ich im Anschluss an meine Elternzeit geltend machen? Mein Jahresurlaub sind normal 28 Tage. Da leider das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber durch die Schwangerschaft letztes Jahr nicht sehr gut ist kann ich dieses Thema dort nicht ansprechen bzw. Habe Angst, dass mir dieser falsche Informationen gibt. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
von Zweifachmami1990 am 23.11.2020, 11:23