Liebe Frau Bader, zunächst wünsche ich, dass es Ihnen gut geht. Ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit und Elterngeld. Am 08.11.2016 bekammen wir unsere erste Tochter :), und ich hatte ein Jahr Elternzeit bekommen, bis November 2017. Seitdem arbeite ich wieder aber nur 75% der Stelle. Es könnte sein, dass ich wieder schwander bin(diesen Monat) daher wollte ich gerne wissen,ob ich Anspruch af Elternzeit und Elterngeld für das zweite Kind hätte? Und...wie viel Prozent Elterngeld würde ich dann bekommen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. MIt freundlichen Grüßen, Ana
von AnaG am 28.05.2018, 10:37