Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Guten Abend Frau Bader, ich hätte ein paar Fragen zu meiner Elternzeit. Ich bin aktuell seit 7.9.15 bis 7.9.17 in Elternzeit mit dem ersten Kind und erwarte zum 6.3.17 nun das zweite Kind. Ich habe meinem AG ein Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin geschickt und erhalte seitdem überraschend Mutterschaftsgeld obwohl ich keine Verkürzung der Elternzeit beantragt habe? Theoretisch ist sie aber jetzt verkürzt, richtig? Habe ich jetzt die 6 Monate bis zum 7.9.17 verloren oder kann ich diese eventuell noch an die Elternzeit des zweiten Kindes anhängen? Für das zweite Kind ist eine Elternzeit von 3 Jahren geplant. Wäre es möglich das 3 Jahr für Kind 1 an diese Zeit anzuhängen und wenn ja reicht es dies mit einer 13 Wochen Frist beim AG anzumelden. Oder könnte dies vom AG abgelehnt werden? Was wäre wenn sich meine Lebensumstände ändern, (zB mein Mann und ich trennen uns) ist es möglich die beantragte Elternzeit für Kind 2 von 3 auf 2 Jahre zu kürzen? Oder kann dies der AG ablehnen? Vielen Dank vorab für Ihre Antworten.

von Nickymami85 am 24.02.2017, 23:13



Antwort auf: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Ihr Arbeitgeber scheint die Mitteilung als solche gedeutet zu haben. Was ja gut ist.. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017



Antwort auf: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Frag den AG. Mit dessen Zustimmung kannst Du bis zu 24 Monate (da nach Juli2015 geboren) der "alten" EZ später nehmen. Und ja, eigentlich hättest du die EZ extra beenden müssen. Ich würde also sagen, Du hast einen verdammt humanen AG. Immerhin hättest Du sonst nur den Teil von der KK bekommen. Wenn sich bei euch die Umstände gravierend ändern kannst Du in der regel die EZ vorzeitig beenden. Was Du aber eh immer machen kannst ist innerhalb der Ez in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Sobald Du kein EG mehr bekommst nach dem ersten Jahr ist auch die Verdiensthöhe egal, vorher wird es entsprechend angerechnet. Arbeiten kannst du in TZ bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders.

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 23:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitslos in Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde letztes Jahr im Juni geboren und ich beziehe Elterngeld plus bis Oktober 2024 (aufgeteilt mit meinem Partner). Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft jetzt aber zum 30.6.2024 aus und wird nicht mehr verlängert. Muss/Soll ich mich jetzt arbeitslos melden? Natürlich wäre das ALG 1 höher als das Elterngeld, sow...


Elternzeit abtreten

Hallo,  wir haben EZ fristgerecht angemeldet, dies wurde genehmigt.  In den 7 Wochen hat man mich gekündigt, was eigtl nicht rechtens ist. Habe mich mit dem AG jedoch abgesprochen (leider nur mündlich jetzt im Nachhinein), dass wir beide einstimmig die EZ abtreten und ich den Rest normal bezahlt bekomme und aus dem Arbeitsverhältnis heraus kom...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder...


Resturlaub nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me...


Elternzeit für Mutterschaftsgeld beenden trotz 2. Arbeitgeber

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum...


Reihenfolge der Elternzeit

Macht es einen Unterschied in welcher Rheinenfolge ich die Elternzeit meiner beiden Kinder nehme? Ich habe 2 Kinder. Ich bin seit der Geburt von Kind1 ununterbrochen in Elternzeit oder Mutterschutz und arbeite aktuell und planebes auch weiterhin TZ in EZ.  Die ersten 2,5Jahre nutzte ich die EZ von Kind1, die nächsten 2Jahre die EZ von Kind2....


Zwei Minijobs, einer ruht in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  ich habe einen Minijob (Putzstelle) neben meinem Teilzeitjob. Aktuell komplett in Elternzeit.  Nun möchte ich den Minijob weiter pausieren, also in Elternzeit bleiben und bei meinem AG einen Minijob beginnen. Funktioniert das? Ich hätte also einen Minijob, bei welchem ich Elternzeit gemeldet habe und einen Minijob, welc...


Unbezahlte Elternzeit ich zahle dennoch voll

Hallo Frau Bader, mein Partner (unverheiratet) und ich leben in einem Haus, welches er gekauft hat. Ich zahle dennoch eine monatliche Rate, er ebenso. Wir haben zwei Kinder.   Nun ist es so, dass ich 5 Monate unbezahlte Elternzeit habe. In dieser Zeit soll ich dennoch die Rate, Nebenkosten, Urlaubskosten und die Lebensmittelauagaben wi...


Elternzeit unterbrechen

Sehr geehrte Frau Bader, wird Elterngeld normal weiterbezahlt, wenn man die Elternzeit für einen Tag unterbricht zum Arbeitgeberwechsel mit anschließender neuer Elternzeit? An dem einen Tag wird nicht gearbeitet. Muss man der Elterngeldstelle die Unterbrechung mitteilen? Vielen Dank und beste Grüße  Nana


Gehaltserhöhung vertraglich festlegen Elternzeit

Guten Tag,  ich habe eine Frage bezüglich individueller Gehaltserhöhungen. Meine Firma hat aktuelle einen Gehaltserhöhungsstop auf unbestimmte Zeit. Mitarbeiter*innen die während dieser Zeit ihr Jahresgespräch haben, können trotzdem schon mal in die Verhandlung gehen und vertraglich fest halten, dass diese dann gültig wird, sobald der Stopp end...