Hallo,
ich habe mal eine Frage, mein Sohn wurde im Januar 2012 geboren, ich habe anstelle von Mutterschaftsgeld weiterhin meine Bezüge erhalten, da ich Beamtin bin.
Das Elterngeld lasse ich mir auf 2 Jahre auszahlen und Elternzeit habe ich ebenfalls für zwei Jahre genommen.
Ich habe jedoch nach dem Mutterschutz wieder angefangen 8 Stunden zu arbeiten, 434,- Euro netto im Monat.
Jetzt arbeite ich seit November 2013, 23 Stunden und bekomme 1348,- Euro netto.
Ich bin mit Zwillingen schwanger, Geburtstermin ist der 01.06.2014.
Wie berechnet sich das Elterngeld für die Zwillinge?`
Vielen lieben Dank!
Gruß
Nina
von
Nina083
am 07.11.2013, 18:45
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind, bzw. bei Zwillingen?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2013
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind, bzw. bei Zwillingen?
Ganz normal aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Monate, für die man Elterngeld bezogen hat, werden ausgenommen und vorn dran gesetzt. Elterngeld bezieht man trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr (außer bei Alleinerziehenden).
Mit Geburtstermin Juni 2014 (und einer Beamtin) wären das die Monate:
Mai 2014 bis Juni 2013.
Darin sind also Juni 13 bis Okt 13 (5x) mit 434 Euro Einkommen. Und mit Nov 13 bis Mai 14 (7x) mit dem hohen Einkommen.
(Wie wirst du nach der Elternzeit, ab Feb 14, arbeiten? Höhere Stunden = mehr Elterngeld, mehr Mutterschaftsgeld)
Verschiebt sich der Geburtstermin nach vorn, verschieben sich auch die Berechnungsmonate nach vorn (= mehr Monate mit niedrigem Einkommen).
Zu dem Elterngeld kommt der Mehrlingszuschlag und der Geschwisterbonus (bis Jan 15).
Interessant könnten bei Zwillingen die jüngsten Entscheidungen zum Elterngeld sein. Danach können beide Elternteile für die Zwillinge Elterngeld bekommen (Vater für Kind A, Mutter für Kind B)
Weiter interessant: wenn du nicht mehr Stunden machen möchtest, als bisher, könntest du die Elternzeit bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängern. Da bekämst du wenigstens das Mutterschaftsgeld nach deinem Vollzeitgehalt (evtl sehr rechtzeitig vorher die Steuerklasse wieder wechseln, sofern vertretbar).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.11.2013, 03:19