Sehr geehrte Frau Bader, folgend unser Sachverhalt. Wir sind nicht verheiratet. Geburt 1.Kind - x.02.16, Elterngeld beantragt und erhalten für 24Monate Ende Elterngeld Kind1 x.02.18. Vor der Geburt Kind1 in befristeter Beschäftigung. Geburt Kind2 - x.08.17, Elterngeld beantrag und beschieden für 24Monate Beginn ab x.03.18 (Bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind2 wurde das erste Lebensjahr von Kind1 und der Mutterschutz vor Geburt übersprungen). Elterngeldbzug Kind2 wurde nach dem Elterngeldbezug Kind1 gelegt um eine Gegenseitige Anrechnung zu vermeiden. Soweit so gut, wäre da nicht die Krankenversicherung. Die KK verweigert die beitragsfrei Weiterversicherung. Begründung: Da nicht durchgehend Elterngeld bezogen wurde, endet die beitragsfreie Versicherung? Tatsächlich wurde der Bezugszeitraum für 8Tage inkl. WE unterbrochen. Ein durchgängiger Elterngeldbezug ist jedoch so gut wie nie möglich da sich der Bezug immer nach dem Tag der Geburt richtet. - Besteht nun in meinem Fall eine beitragsfreie Weiterversicherungspflicht? - Wie wäre eine beitragsfreie Weiterversicherung zu beantragen? Besten Dank
von mic am 12.06.2018, 21:25