Hallo Frau Bader, mein Ex zahlt bisher den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich erfahren, dass er inzwischen sehr gut verdient und eine Neuberechnung erwirkt (deutlich höher als Mindestunterhalt). Soweit so gut. Nun ist mein Ex neu verheiratet mit 2 jährigem Kind, die Mutter bisher in Elternzeit und daher Steuerklasse 3 (mein Ex), 5 (seine Frau). Sie wird ab Januar wieder arbeiten, daher wollen sie in 4/4 wechseln und mein ex will dann wieder weniger Unterhalt für unser Kind zahlen, weil er dann weniger netto hat. Ist das okay so? Vielen Dank
von 19Lily87 am 19.11.2020, 18:08