Weiterbeschäftigung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterbeschäftigung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor einiger Zeit mit einer Kollegin einmal folgende Situation diskutiert, auf die wir aber keine Antwort gefunden haben: eine wissenschaftliche Mitarbeiterin ist nach WissZeitVG befristet beschäftigt. Vertrag läuft aus am z.B. 31.05. Nun ist sie schwanger. Wie sieht es mit Weiterbeschäftigung aus, wenn 1) ET liegt so, dass Mutterschutz vollständig in die Zeit bis 31.05. fällt 2) ET liegt so, dass das Kind vor dem 31.05. geboren wird, aber der Rest des Mutterschutzes nach dem 31.05. ist 3) ET liegt so, dass das Kind nach dem 31.05. geboren wird, Mutterschutz hat aber schon vor dem 31.05. begonnen 4) ET liegt so, dass Mutterschutz überhaupt erst nach dem 31.05. beginnt Nun die Frage: wie sieht es in allen vier Fällen mit Nachholzeiten aus? Wir wissen, dass es Regelungen für “Nachholzeiten” für BV und Elternzeiten gibt, sodass verpasste Zeiten an den abgelaufenen Vertrag drangehängt werden können. Wie ist das in diesen Fällen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! lirify

von Lirify am 22.03.2018, 11:43



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Hallo, sorry, mit diesem Gesetz kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Weiterbeschäftigung nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich bin selbst Wissenschaftlerin und kenne die Problematik leider auch. Soweit ich weiß hat man in allen 4 Fällen "Pech gehabt", weil der Vertrag ausgelaufen ist. Je nach Art der Finanzierung und wenn die Chefs und die Verwaltung mitspielen gibt es bei (manchen!) Drittmittelgebern die Möglichkeit der kostenneutralen Verlängerung, das heißt, dass die Finanzierung ausgesetzt wird und nach der Elternzeit drangehängt werden kann. Das muss entsprechend rechtzeitig beantragt werden. Ob es auch möglich ist zu Beginn des Mutterschutzes zu unterbrechen könnt ihr nur eure Verwaltung fragen, wie es bei euch gehandhabt wird. Wenn du Glück können diese die Finanzierung des Mutterschutzes übernehmen, damit die Finanzierung durch den Drittmittelgeber früher unterbrochen werden kann und dadurch ggf. der Vertrag über die EZ hinweg somit erhalten werden kann.

von bellis123 am 22.03.2018, 18:53