Bin seit 8/13 im BV. Wir bekommen seit mehreren Jahren Weihnachtsgeld. Im Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: Soweit die Arbeitsnehmerin Sonderzahlungen( Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien etc.) gewährt werden sollten, erfolgt die Gewährung in jedem Einzelfall freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird." Wenn alle Mitarbeiter welches bekommen sollten, muss aich doch auch welches erhalten, oder?
von Sandra160782 am 08.11.2013, 09:27